AOK Familien-Krankenversicherung abgelaufen. Was nun?

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Hallo,

man ist weiterhin bei der bisherigen Krankenkasseversichert. Unklar ist zurzeit nur, welche Art der Krankenversicherung besteht.

Am besten heute oder morgen vor dem Arztbesuch mit der Krankenkasse sprechen. Ggf. kann die Krankenkasse eine Versicherungsbestätigung mit allen Angaben der Gesundheitskarte direkt an die Arztpraxis faxen (Faxnr.?).

Der monatliche Mindestbeitrag liegt bei ca. 210 Euro monatlich. Ab dem 25. Geburtstag ist Arbeitlosengeld II vom Jobcenter möglich, auch wenn man noch bei den Eltern lebt.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Karte wird dir nicht abgenommen, allerdings wird man dir in der Praxis sagen, daß dein Versichertenstatus ungeklärt ist und du diesen bitte erst klären solltest. ggf. kann der Arzt die Behandlung- wenn es keine Notfallbehandlung ist- verweigern, bis klar ist, wer die Kosten trägt.

D.h. morgen früh bei deiner KK anrufen, darum bitten daß du die Unterlagen für die Beitragseinstufung zugesendet bekommst und um eine Versicherungsbescheinigung bitten. Wie RHWWW geschrieben hat am besten per Fax an die Praxis. Dann kannst du behandelt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du mußt Beiträge nachzahlen denn in D gilt die KV-Pflichtversicherung! Solltest deshalb schnellstmöglich mit denen Kontakt aufnehmen, bevor sich Unsummen von Beitragsschulden anhäufen... :-((

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn deine Karte ungültig ist, solltest du eine Bestätigung deiner AOK beibringen, dass du dort versichert bist.

Ohne Karte oder Versicherungsbestätigung wird dich der Augenarzt nur auf Selbstzahlerbasis behandeln.

Du bist nach wie vor bei der AOK versichert. Nur hat sich dein Status verändert. Du bist automatisch freiwilliges Mitglied geworden. Deine Karte könnte aber verweigert werden, da du jetzt eine neue Versicherungsnummer hast.

Und du wirst für April den Nachweis führen müssen, dass du kein Einkommen hattes. Sonst ist automatisch der Höchstbeitrag fällig. Ab Mai bist du dann über das JobCenter versichert.