Ärztliche Schweigepflicht auch Eltern gegenüber?

17 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zur Frage wie weit Ärzte verpflichtet sind Auskunft an Eltern zu geben, gibt es immer wieder Fragen und Diskusionen. Um dazu bei zu tragen dieses Thema Eindeutig zu erklären, hier mein Hinweis.

Entscheidend dabei ist die Einsichtsfähigkeit des Jugendlichen. Nicht das Wunschdenken der Eltern.

Und wie man an einigen Antworten (hier auf gutefrage.net) sehen kann haben viele Eltern / Erziehungsberechtigte immer noch die Ansicht: "Wenn du Volljärig bist ...". Oder "Bis 18 bestimmen wir ...".

Das sie damit verstaubte Ansichten haben, die mehr als 10 bis 25 Jahre hinter der Gesetzgebung des Kinder- und Jugendrechts und vieler anderer Bestimmungen, hinterher hinken, ist Schade und traurig.

Aber das ist Deutschland 2011 aktuell.

Die Gesetzgebung und das Bundesverfassungsgericht sagen folgendes dazu:"Die noch vereinzelt vertretene Ansicht, bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen bestehe keine Schweigepflicht gegenüber Eltern bzw. gesetzlichen VertreterInnen oder Schweigepflichtsentbindungen gegenüber Dritten könnten nur von den Eltern erteilt werden (z.B. Berns 1998, S. 412) ist insoweit unzutreffend, als sie pauschal für Minderjährige formuliert wird.

Zwar besteht eine aus dem Erziehungsrecht der Eltern (vgl. Art 6 Grundgesetz, §§ 1626, 1631 Bürgerliches Gesetzbuch) abgeleitete Offenbarungspflicht der schweigepflichtigen Personen im Hinblick auf die ihnen von Minderjährigen anvertrauten Informationen, diese ist jedoch durch das Selbstbestimmungsrecht des Kindes – welches ab dem 14. Lebensjahr einsetzt – begrenzt (vgl. Pulverich 1996, S. 273; BverfG 1982, S. 387 ff).

Da die hierfür notwendige Einsichts- und Urteilsfähigkeit in diesem Alter in der Regel vorliegt, ist die Weitergabe von Informationen und Geheimnissen an Eltern oder dritte Personen nur mit ihrer ausdrücklichen oder konkludenten Einwilligung zulässig. Der verfassungsrechtlich geschützte Informationsanspruch der Eltern (abgeleitet aus Art. 6 Abs. 2 Satz 12 Grundgesetz) tritt hier mit der zunehmenden Fähigkeit des Kindes über die es betreffenden Angelegenheiten selbständig zu bestimmen zurück.

In Ausnahmefällen wird man dies auch für jüngere Kinder annehmen können, wenn durch die Information der Eltern oder eines Elternteils das Kindeswohl gefährdet ist. Dann "(...) kann es im Interesse des Kindes geboten sein, daß der Berater auch den Eltern gegenüber schweigt, um den Heilerfolg nicht zu gefährden und das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Kinde nicht in Frage zu stellen" (BverfG 1982, S. 384)"

Auch ob der Patient überhaupt da war, darf der Arzt nicht sagen..... ;"

Ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse wird in Rechtsprechung(OLG Karlsruhe v. 11.08.2006, 14 U 45/04) und Literatur überwiegend auch schon für den Namen des Patienten sowie für die Tatsache angenommen, dass jemand überhaupt einen Arzt konsultiert hat."

Jeder Arzt, der gegen § 9 BO verstößt, kann vom Berufsgericht zu einer Warnung, einem Verweis, einer Geldbuße bis zu 50.000,-- € sowie der Aberkennung der Mitgliedschaft und des aktiven und passiven Wahlrechts in die Organe der Ärztekammer verurteilt werden.

Ich denke da kann nichts weiter interpretiert werden. Es belegt aber das diese vor mehr als 25 Jahren getroffene Rechtsprechung vielen Eltern bzw. gesetzlichen VertreterInnen nicht bekannt ist. Und das heist sie sind diesbezüglich auf einem Stand von vor ¼ Jahrhundert.

GamerS  28.11.2015, 19:04

Der behandelte Arzt kann aber auch eine Freiheitstrafe von bis zu 1-5 Jahren  bekomme oder höher je nach dem Problem bis zum verhinderten Mord hab ich gerade gelesen

Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen.

Der Umfang der ärztlichen Schweigepflicht hängt bei Minderjährigen von deren Einsichtsfähigkeit ab.

Bei Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Arzt i. d. R. berechtigt, die Eltern in vollem Umfang zu unterrichten, da normalerweise unter 15 Jahren noch keine Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen gegeben ist.

Bei Minderjährigen über 15 Jahren ist das Patientengeheimnis jedoch regelmäßig zu beachten.

Maßgebend sind aber immer die Umstände des Einzelfalles.

(http://www.aerztekammer-bw.de/20/merkblaetter/schweigepflicht.pdf)

Arminiastern 
Fragesteller
 06.05.2010, 14:44

danke!

Isartaucher  07.05.2010, 13:31

Endlich eine qualifizierte Stellungnahme! DH!

Das ist Abwägungssache des Arztes. Wenn er der Meinung ist, dass die Mutter über die Problematik Becsheid wissen sollte, muss er ihr das sagen.

Arminiastern 
Fragesteller
 06.05.2010, 14:39

problematisch ist die sache nicht wirklich, also wird sie es wohl nicht wirklich. danke!

Quagga  06.05.2010, 14:39

nur wenn das maedel sich selbst oder andere gefaehrdet...

Morrigan123  06.05.2010, 14:40

Jup wenn der Arzt denkt das es die mutter wissen MUSS dann wird er ihr es sagen. Wenn es um eine schangerschaft geht sowieso...

Arminiastern 
Fragesteller
 06.05.2010, 14:41
@Morrigan123

nein, darum gehts nicht ;-)

absolute Schweigepflicht

Quagga  06.05.2010, 14:40

allerdings ist das tatsaechlich vom ALter abhaengig

Hm... Ich würde sagen, dass die Mutter da nachfragen darf, da die Tochter ja noch unter 18 ist.

Allerdings kann es auch sein, dass die das ab 16 schon nicht mehr erfahren darf oder gar 14... So sicher bin ich mir mit dem Alter da nicht...

.

Aber andersrum: Der Arzt ist ja auch ein Pädagoge und die stehen, wie Beamte, unter der Schweigepflicht, egal was ist und wie alt.

Es sei denn es gehen Gefahren davon aus.

Arminiastern 
Fragesteller
 06.05.2010, 14:45

ich denke mal es ist nicht gefährlich. thx!