Schuliches Praktikum und ärztliche Schweigepflicht

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Naja, sie soll ja jetzt nicht jede Kleinigkeit reinschreiben.

Außerdem würde sie die Schweigepflicht nur brechen, wenn sie auch einen Bezug zu einen bestimmten Patienten bietet.

Sowas ala

"Ich habe dem Doktor bei der Behandlung einer Patientin geholfen, und dabei vieles über Knochenbrüche gelernt".

wäre schon in Ordnung.

sowas "Heute kam Frau X mit einen gebrochenen Fuß, der Arzt hat sie behandelt und ich durfte den Gips machen".

Wäre nicht in Ordnung.

Okei,danke :-)

Hallo,

Du anonymisierst alle Namen und beschreibst die Fälle allgemein. Um auf Nummer Sicher zu gehen, legst Du den Praktikumsbericht dem Arzt vor, dass dieser den absegnen kann und nichts geschrieben steht, was nicht sein sollte. Das hat auch noch den Vorteil, dass Du ggf. auch noch Verbesserungsvorschläge erhältst.

Der Arbeitgeber, in diesem Fall der Arzt, erklärt diese "Frage" gerne.

Die Tätigkeiten, die dort am Patienten gemacht wurden / werden, kann bzw. darf sie ruhig beschreiben. Nur dürfen die entsprechenden Tätigkeiten keinem speziellen Patienten zuzuordnen sein. Also bitte keinen Namen mit rein schreiben - und auch nicht, dass eine ihrer besten Freundinnen dort als Patient behandelt wurde.

Sie muss doch nur allgemeine Tätigkeiten reinschreiben wie z. B. telefonisch Termine vereinbart, Laboreintragungen usw., dabei werden keine Namen genannt und auch somit keine Schweigepflicht gebrochen.