Muss ein arzt es meinen eltern sagen?

12 Antworten

Hallo xVoLtaRuS,

das hängt davon ab, um was es sich handelt. Die Eltern haben die Verantwortung für Dich, da Du noch nicht volljährig bist. Du kannst eben noch keine größeren Entscheidungen ganz alleine treffen, daher fällt die ärztliche Schweigepflicht dann weg. Wenn es z.B. um Operationen usw. geht.

Wenn es normale Untersuchungen sind und da kommt nichts schlimmes bei raus etc. dann haben Ärzte Schweigepflicht.

L.G.
XxLesemausxX

Google:

https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/schweigepflicht.pdf

Seite 2, Abschnitt III, 5.


5. Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüberMinderjährigen. Der Umfang derärztlichen Schweigepflicht hängt bei Minderjährigen von deren Einsichtsfähigkeit ab. Bei Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Arzt i. d. R. berechtigt, die Eltern in vollem Umfang zu unterrichten, da normalerweise unter 15 Jahren noch keine Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen gegeben ist. Bei Minderjährigen über 15 Jahren ist das Patientengeheimnis jedoch regelmäßig zu beachten. Maßgebend sind a ber immer die Umstände des Einzelfalles.


Ich denke das ist noch aktuell und Länder übergreifend.

Da du 16 bist und einsichtsfähig, gilt die Schweigepflicht. Ausser evtl bei sehr speziellen Härtefällen.

An sich gilt Schweigepflicht und dein Arzt darf nichts über die Stunde deinen Eltern sagen. Wenn aber herauskommt, dass du Drogen nimmst (rauchst zB) oder dein Wohl in anderer Weise gefährdet ist, ist er verpflichtet das deinen Eltern mitzuteilen.

Was deinen Eltern sagen?  Der Arzt hat im Grunde so lange Schweigepflicht wie er dir zutraut, dass du deine Krankheit und die Konsequenzen der Behandlung verstehen kannst.

Magersucht, Ritzen, Krebs, Drogensucht, etc. stehen nicht unter der Schweigepflicht gegen die Eltern solange du nicht volljährig bist. Die Pille übrigens auch nicht, wenn du nicht in der Lage bist sie selbständig richtig einzunehmen.

Die schweigepflicht gilt eigentlich ab 18. Wenn der arzt dich aber als erwachsen etc einschaetzt wird er wohl schon frueher die schweigepflicht in kraft treten lassen.

Das ist falsch!

da ich in einer arztpraxis arbeiten und wir erst letztens das thema in der schule hatten isses richtig ;)