Abtreibung ohne Krankenversicherung, mit Zeitdruck?

14 Antworten

Deine Freundin sollte beginnen, ihr Leben in den Griff zu kriegen.

Sie ist nicht ohne Krankenversicherung, das ist schon seit mehreren Jahren nicht mehr möglich. Sie ist weiterhin in ihrer Krankenkasse in einem Notlagentarif, wenn sie ihre Beiträge nicht zahlt. D.h. dass lebenswichtige Untersuchungen und Vorsorgeuntersuchen und alles, was mit der Schwangerschaft und Geburt zu tun hat, trotzdem übernommen wird. In diesem Notlagentarif wird sie bleiben, bis sie die Beitragsschulden komplett abgezahlt hat. Und da sollte sie jetzt mit anfangen, da jeder Monat 170 Euro Neuschulden bedeutet.

Sie soll sich bei der KK melden und fragen, inwieweit eine Abtreibung übernommen wird. Eigentlich sollte das im Notlagentarif noch enthalten sein.

Dann sollte sie einen anderen Arzt aufsuchen und es dort versuchen.

Ich lese gerade:

https://www.bundestag.de/blob/410048/4afed3fb28b52133d7a507353affb568/wd-9-023-15-pdf-data.pdf

Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation (§ 24b SGB V)

Vom Ruhen erfasst sind außerdem Leistungsansprüche bei Schwangerschaftsabbruch und Sterili-sation nach § 24b SGB V.

Nach Abs. 1 Satz 1 dieser Norm haben Versicherte Anspruch auf Leis-tungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation und bei einem nicht rechtswidrigenAbbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt. In diesen Fällen werden gemäß § 24b Abs. 2Wissenschaftliche DiensteAusarbeitungWD 9 - 3000 - 023/15Seite 57Satz 1 SGB V ärztliche Beratung über die Erhaltung und den Abbruch der Schwangerschaft, ärzt-liche Untersuchung und Begutachtung zur Feststellung der Voraussetzungen für eine durchKrankheit erforderliche Sterilisation oder für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsab-bruch, ärztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie Kranken-hauspflege gewährt.Im Falle eines unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 des Strafgesetzbuches242vorgenom-men sonstigen straffreien Abbruchs der Schwangerschaft ist der Anspruch dagegen auf die Leis-tungen beschränkt, die den in § 24b Abs. 3 SGB V genannten Zwecken dienen. Versicherte habenin diesem Fall Anspruch auf die ärztliche Beratung über die Erhaltung und den Abbruch derSchwangerschaft, die ärztliche Behandlung mit Ausnahme der Vorname des Abbruchs und derNachbehandlung bei komplikationslosem Verlauf, die Versorgung mit Arznei-, Verband- undHeilmitten sowie auf Krankenhausbehandlung, falls und soweit die Maßnahmen dazu dienen,-die Gesundheit des Ungeborenen zu schützen, falls es nicht zum Abbruch kommt,-die Gesundheit der Kinder aus weiteren Schwangerschaften zu schützen oder-die Gesundheit der Mutter zu schützen, insbesondere zu erwartenden Komplikationen ausdem Abbruch der Schwangerschaft vorzubeugen oder eingetretene Komplikationen zu be-seitigen.

Seite 56/57

Laury95  14.02.2019, 11:43

"Versicherte habenin diesem Fall Anspruch auf die ärztliche Beratung über die Erhaltung und den Abbruch derSchwangerschaft, die ärztliche Behandlung mit Ausnahme der Vorname des Abbruchs "

Ließt sich für mich als wäre eine Abtreibung im Notlagentarif nicht enthalten.

isebise50  14.02.2019, 12:07
@Laury95

Richtig - aber wenn eine Schwangere über kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen verfügt, hat sie Anspruch auf Kostenübernahme. Dann werden die Kosten von dem Bundesland, in dem sie lebt, übernommen. Den Antrag muss sie jedoch bei der Krankenkasse stellen (bei Nichtversicherten in der Regel bei der AOK). Derzeit liegt die Netto-Einkommensgrenze bei 1.179 Euro monatlich.

Laury95  14.02.2019, 12:08
@isebise50

Das hatte ich auch gelesen, dachte aber, dass sich das auch nur auf Versicherte bezieht, die nicht im Notlagentarif sind. Aber dann braucht sie sich ja keine Sorgen zu machen.

Deamonia 
Fragesteller
 14.02.2019, 15:18
@isebise50

Weist du zufällig auch, wie lange es dauert vom stellen des Antrags, bis man dann zum Arzt darf?

isebise50  14.02.2019, 15:29
@Deamonia

Tut mir leid - das weiß ich leider nicht. Zu meiner Zeit gab es noch die "soziale" Indikationsregel und damit Übernahme durch die Krankenkasse.

Aber ein Anruf bei der AOK sollte da eine Lösung sein.

Deamonia 
Fragesteller
 14.02.2019, 15:35
@isebise50

Werde sie nachher besuchen, und dann rufen wir am besten zusammen da an (Falls die AOK irgendwas wissen will von ihr, was ich nicht weis)Zum Glück hat die Geschäftsstelle bis 18:00 offen, evtl. kann ich sie auch überreden gleich da hin zu fahren..

Deamonia 
Fragesteller
 14.02.2019, 15:18

Danke, das ist endlich mal echt Hilfreich. Nur zu den Kosten die auflaufen hab ich was anderes gefunden. Hier https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/keine-krankenversicherung steht was von 29,20 pro Monat die auflaufen, ein gewaltiger Unterschied zu 170€.

Woher hast du das mit den 170€? Nur damit ich raus finde was nun stimmt.

Wenn es der höhere Betrag ist, werde ich ihr nämlich erstmal nix davon sagen, weil ich sie kenne, und sie wird dann sicher erst recht wie "gelähmt" sein, wenn sie erfährt das sie bereits jetzt hunderte Euros Schulden hat (Sie ist seit ende Oktober Arbeitslos ohne gemeldet zu sein)

Laury95  14.02.2019, 16:16
@Deamonia

170 Euro zahlen die, die "freiwillig" versichert sind, also z.B. die, die keine Sozialleistungen erhalten. Jedenfalls bei GuteFrage wird immer von 170 ca. gesprochen.

Würde deine Freundin einen Antrag auf ALG2 stellen, dann würde das Jobcenter die KK-Kosten übernehmen, jedoch nicht die Beitragsschulden, die muss sie irgendwie selber begleichen, das geht auch mit Ratenzahlung.

Deine 29 Euro beziehen sich auf jemanden, der Verdienst hatte.

Von welchem Geld lebt sie denn, wenn sie arbeitslos ist? Hat sich die KK mal schriftlich gemeldet?

D.h. sie hat 3 Monate lang keine Beiträge mehr eingezahlt?

https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/krankenversicherung-arbeitslosigkeit-ohne-leistungsbezug/

"Bei der Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug wird also – wie auch bei Studenten, für die der günstigere, spezielle Studententarif nicht mehr gilt – davon ausgegangen, dass der freiwillig Versicherte über ein Einkommen von rund 990 Euro verfügt. Daraus errechnet sich ein Beitrag für die Krankenkasse in Höhe von etwa 145 Euro. Hinzu kommen der eventuell anfallende Zusatzbeitrag sowie die Kosten für die Pflegeversicherung."



Deamonia 
Fragesteller
 15.02.2019, 13:44
@Laury95

Sie hat zur Zeit gar kein eigenes Geld und lebt von ihrem Freund/Mitbewohner, dafür macht sie halt den Haushalt, und kocht für ihn und seine Kinder

Laury95  15.02.2019, 15:50
@Deamonia

Habt ihr zusammen schon Kontakt mit der KK aufgenommen?

Sie ist NICHT ohne Krankenversicherungsschutz. Bei ihr häufen sich "nur" Beitragsschulden auf. Sie sollte also möglichst schnell wenigstens in den Status "arbeitslos" kommen.

Deamonia 
Fragesteller
 14.02.2019, 14:39

Danke, aber wie kann es dann sein, das sie trotz schein von der KK vom Arzt abgewiesen wurde?

turnmami  14.02.2019, 14:58
@Deamonia

Weil hier nur Notbehandlungen durchgeführt werden. Und dazu gehört eine Schwangerschaft NICHT!

Deamonia 
Fragesteller
 14.02.2019, 15:27
@turnmami

Hm bei einer Psychisch kranken, die sich eher von "Den Strick nehmen" würde statt ein Kind zu bekommen, finde ich schon das das ein Notfall ist... (Ihre Worte, ich sag immer ich würde eher von ner Brücke springen als ein Kind zu bekommen, kommt aber aufs gleiche raus...)

turnmami  14.02.2019, 15:34
@Deamonia

Tja, woher soll ein Frauenarzt das wissen?? Wird wohl nicht auf die Stirn tätowiert sein. Dann muss man eben bei der Krankenkasse vorstellig werden

Deamonia 
Fragesteller
 14.02.2019, 15:38
@turnmami

Ich mein ja bloß, das man nicht pauschal sagen kann eine Schwangerschaft sei kein Notfall

turnmami  14.02.2019, 15:40
@Deamonia

Doch, das kann man sagen. Die Schwangerschaft an sich ist nicht lebensbedrohlich. Also kein Notfall

DerHans  14.02.2019, 16:01
@Deamonia

Es macht eben nicht JEDER Arzt. Dann muss man sowieso erst mal in eine Beratungsstelle.

Es ist nett von dir, dass du ihr helfen willst, aber mit diesem Weg hilfst du ihr nicht, sondern schadest du ihr. Böses zu tun hat immer negative Konsequenzen. Man verliert unter anderem Liebe und das schafft noch mehr Probleme. Von dem Kind einmal ganz abgesehen.

Wie du ihr wirklich helfen kannst? Biete ihr an, bei dir zu wohnen und mit dem Baby zu helfen oder gehe mit ihr zu einer Adoptionsstelle oder einer christlichen Schwangerschaftsberatungsstelle.

Denke nicht oberflächlich und kurzfristig, sondern tief und langfristig.

Wahre Liebe denkt an das Wohlergehen aller. Auch an das des Kindes. Alles andere ist berechnende menschliche Liebe oder gleichgültige Egoliebe.

Sieh dir mal dieses Video an und dann überlege dir noch einmal, ob du wirklich bei solch einer Lieblosigkeit Mittäter werden willst. Ob du dich wirklich daran beteiligen willst, das Herz eines winzigen Menschleins zum Stillstand zu bringen und sein Blut zu vergießen.

https://youtu.be/92SvECnMjLQ

Falls sie das mit dem Alk nicht unter Kontrolle bekommt, kann sie sich auch bis zur Geburt in eine Psychiatrische Klinik einweisen lassen, denn es besteht Fremdgefährdung einer dritten Person.

Deamonia 
Fragesteller
 14.02.2019, 14:33

Hab schon selbst abgetrieben, also spar dir sowas, erreichst damit bei mir null komma nix. Abtreibungen sind innerhalb der Frist absolut nix schlimmes.

Das sind vor der 24 Woche bloß leere menschliche Hüllen für mich.

Raubkatze45  14.02.2019, 16:40
@Deamonia

Den Frauenarzt möchte ich sehen, der einer Frau den Ultraschall von "einer menschlichen Hülle" oder einem "Zellhaufen" übergibt. Merkst du nicht, wie oft du selbst bereits hier das Wort "Kind" benutzt? Dass dein Gewissen inzwischen ausgeschaltet ist, spielt bei der objektiven Beurteilung keine Rolle. Es ist biologisch ganz klar menschliches Leben mit eigenem Recht auf Leben. Auch nach deutschem Gesetz. Abtreibung ist lediglich nicht strafbar innerhalb einer gewissen Frist", Tötung ist es trotzdem und absolut schlimm, vor allem, wenn man es schon gewohnheitsmäßig zu tun scheint.

Deamonia 
Fragesteller
 15.02.2019, 10:13
@Raubkatze45

Logo benutze ich öfter das Wort "Kind" immer dann wenn es was mit der Geburt, oder dem eventuellen späteren Leben des Kindes zu tun hat, was nach der Geburt stattfindet, und daher ist es nur logisch "Kind" zu sagen.

Ich werd wohl kaum sowas schreiben wie "Der Fötus wird lebenslang Bindungsprobleme haben wenn seine Mutter ihn nicht wollte und dennoch austragen musste"

Ich bestreite übrigens nicht mal das es menschliches Leben ist, genau das versuche ich ja mit "leere menschliche Hülle" auszudrücken: Klar ist das ein Mensch, aber ohne ausreichende Gehirnentwicklung eben ein "leerer" Mensch. Eine geistlose Hülle mit quasi "leerem Speicher" für mich, dem es nicht mal egal sein kann was mit ihm passiert, weil selbst für "Egal" nicht genug "Substanz" da ist.

loveandtruth  15.02.2019, 23:36
@Deamonia

Sagt wer? Die Wissenschaft?

Die fand es vor ca 40 Jahren absolut nicht schlimm, Babys bei vollem Bewusstsein zu operieren, weil sie dachte, dass die Kleinen den Schmerz nur gering wahrnehmen können und wie kamen sie auf die Idee: Weil Kleinkinder den Ort des Schmerzes noch nicht lokalisieren können. Aber lokalisieren und empfinden sind zwei unterschiedliche Dinge. Erst später kamen Wissenschaftler auf die Idee, dass das Geschrei ein Indiz für hohe Schmerzwahrnehmung ist und heute weiß man, dass es so etwas traumatisch ist.

In zehn Jahren kommt man vielleicht auf die Idee, dass die Ausschüttung von Adrenalin und Cortisol in Embryonen nach äußeren Stress ebenfalls ein Indiz für Bewusstsein ist und in weiteren zehn ist das vielleicht Stand der Wissenschaft und Abtreibungen werden wieder verboten.

(Weiteres Beispiel: Asbest fand die Wissenschaft auch einmal unbedenklich.)

Sei dir mal nicht so sicher. Die Embryologie und die Bewusstseinsforschung stecken noch in den Kinderschuhen.

Auf die Wissenschaft wäre nur Verlass, wenn sie dir jede Frage beantworten könnte. Kann sie das etwa?

In einer Schwangerschaftkonfliktsituation ist in jedem Alter keine Option leicht und jede Entscheidung schwer zu treffen. Da vereinbart deine Freundin am besten zeitnah einen Termin z.B. bei der

https://www.profamilia.de/themen/ungewollt-schwanger.html

für eine Schwangerschaftskonfliktberatung. In der Beratung kann auch der potentielle Kindsvater oder eine andere Vertrauensperson anwesend sein, wenn sie das möchte. Dieses kostenlose Gespräch kann sie selbstverständlich auch ohne den erklärten Wunsch um einen Schwangerschaftsabbruch nutzen. Jedoch benötigt sie du den Beratungsschein für einen etwaigen Abbruch.

Dort erhält deine Freundin nützlichen, individuellen und unparteiischen Rat und Hilfe bei der Entscheidung, wie es denn nun weiter gehen soll. Die Beratung umfasst die Konfliktklärung hinsichtlich der emotionalen, seelischen, partnerschaftlichen und lebensplanerischen Aspekten von Elternschaft bzw. eines Schwangerschaftsabbruchs.

Sie gibt Informationen über staatliche und andere Sozialleistungen und Unterstützungen – Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, existenzielle Leistungen.

Sie erhält dort eine medizinische Aufklärung hinsichtlich eines operativen oder medikamentösen Eingriffs, eine Erläuterung der Rechtsgrundlage und bekommt die Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs erklärt.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist das Gespräch ergebnisoffen zu führen. Natürlich dient die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens, der jedoch nur mit und nicht gegen den Willen der Schwangeren möglich ist.

In der Beratung müssen keine "Gründe" genannt werden, warum man eine Schwangerschaft nicht austragen möchte. Es gibt niemanden, der diese Gründe gewichtet oder darüber entscheidet, ob die Gründe "gerechtfertigt" sind und ob sie "ausreichend" sind für einen Schwangerschaftsabbruch.

Wenn sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, hat sie das Recht auf umfassende Beratung, angemessene ärztliche Versorgung und respektvolle Behandlung. Sicherlich wird man ihr dort auch bei der Suche nach einem kompetenten Frauenarzt behilflich sein.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist für viele Frauen eine schwierige Entscheidung und in jedem Fall eine schmerzliche Erfahrung. Er kann für eine Minderheit von Frauen - wie viele andere schwierige Entscheidungen im Leben - mit Traurigkeit, Reue, Schuld- oder Verlustgefühlen verbunden sein.

Jedoch kann man aus den besten verfügbaren Studien folgern, dass der Schwangerschaftsabbruch, wenn er unter guten Bedingungen durchgeführt wurde, weniger negative psychische Folgen hat, als die Geburt eines ungewollten Kindes.

Wenn sie über kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen verfügt, hat sie Anspruch auf Kostenübernahme. Dann werden die Kosten von dem Bundesland, in dem sie lebt, übernommen. Den Antrag muss sie jedoch bei der Krankenkasse stellen (bei Nichtversicherten in der Regel bei der AOK). Derzeit liegt die Netto-Einkommensgrenze bei 1.179 Euro monatlich.

Ich wünsche ihr die Kraft, die Entscheidung zu treffen, die für deine jetzige Lebenslage und Lebensplanung richtig ist und alles Gute!

Sie ist arbeitslos und nicht versichert? Das kann nicht sein!!

Wenn sie arbeitslos gemeldet ist oder Hartz IV bekommt, ist sie automatisch krankenversichert.

Sorry, aber irgendwas stimmt da nicht in den ganzen Angaben. Auch wenn ihr siog. Freund sie nicht unterstützt, sie mußn doch von irgendwas leben? Von Luft und Liebe? Ach ja, sie war ja schon schwanger und hat auch schon abgetrieben.

Wie blöd muß man eigentlich sein, nicht zu verhüten in der Situation? Da fehlen mir echt die Worte!!

Deamonia 
Fragesteller
 14.02.2019, 14:36

Natürlich war das blöd, ändert aber auch nix an der Situation. Sie lebt momentan von ihrem "Freund", also sie schmeißt quasi den Haushalt bei ihm, für ihn, seine 2 Kinder und seine 2 anderen Mitbewohner, und er zieht sie dafür mit durch.

Sie ist nicht Arbeitslos gemeldet, wollte sie aber heute machen, ich hoffe sie hat es auch getan!

Eigenes Geld hat sie im Moment gar nicht, außer wenn er ihr mal Geld für Kippen oder so gibt, und sie den Rest behalten darf..

studiogirl  14.02.2019, 14:48
@Deamonia

Sorry, aber das ist noch dümmer. Deswegen ist sie nicht krankenversichert. Jeder Aylant wird in Deutschland krankenversichert, und deine Bekannte nicht?

Deamonia 
Fragesteller
 14.02.2019, 15:11
@studiogirl

Wie oft denn noch: Das es absolut dumm ist, finde ich ja auch, aber DAS hilft ihr nun wirklich KEIN STÜCK!

Was bringts denn bitte wenn ich ihr jetzt sage "mein gott Mädel da bist du blöd"???

Aber mittlerweile hab ich ja zum Glück anderweitige Infos bekommen, die hilfreich für sie sein sollten.

studiogirl  14.02.2019, 18:04
@studiogirl
Jeder Aylant wird in Deutschland krankenversichert,

Sollte natürlich "Asylant" heißen........

studiogirl  14.02.2019, 18:04
@Deamonia

Ist ja gut.........deswegen sollte sie vorher was machen, bevor wieder so ein Fall eintritt. Auch wegen der Versicherung.