Krankenkasse Familienversicherung?

6 Antworten

Von Experte RHWWW bestätigt

Der Anspruch auf Familienversicherung besteht als Stellenlose bis zum 23. Lebensjahr. das gilt auch, wenn man nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnt - solange man sich noch in Deutschland aufhält.

Es gibt eine jährliche Überprüfung der Familienversicherung. Wenn die Anfrage ignoriert und nicht beantwortet wird, kann die Familienversicherung nicht weitergeführt werden. In dem Fall tritt die obligatorische Anschlussversicherung nach § 188 SGB V statt. Das bedeutet, man wird als freiwillig versichertes Mitglied aufgenommen und muss Beiträge zahlen. Gibt man kein Einkommen an, landet man automatisch in der Höchsteinstufung.

Ich vermute stark, dass etliche Anfragen nicht beantwortet worden sind, so dass die Krankenkasse eine Einstufung vornehmen musste.

Die gute Nachricht: Die Familienversicherung nach § 10 SGB V kann auch rückwirkend geltend gemacht - also durchgängig weitergeführt werden.

Dein Freundin muss dazu einfach nur Kontakt mit der Krankenkasse ihrer Mutter aufnehmen. Da sie volljährig ist, muss das nicht die Mutter erledigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Oh gott, das kann natürlich sein. Ihre Mutter hat uns in einem Jahr ca. 3 Briefe geschickt ich will nicht wissen was da alles untergegangen ist... Wir werden uns schnellstmöglich mit der AOK in Verbindung setzen, herzlichen Dank!

@Reyza

Gern geschehen. Das wird sich ganz schnell klären lassen.

Du glaubst gar nicht, wie oft es vorkommt, dass etliche Anfragen untergehen und die Versicherten dann einen großen Schreck bekommen. Zum Glück kann man das rückwirkend regeln.

Hallo,

in der sehr guten Antwort von okieh steht alles Wichtige.

Ggf. noch zwei Ergänzungen:

1) Wenn bisher die Familienversicherung über einen Stiefelternteil gelaufen ist, endet mit dem Auszug aus der elterlichen Wohnung oft die Familienversicherung.

2) Es ist sehr sinnvoll der Krankenkasse immer die aktuelle Adresse und Telefondaten mitzuteilen. Wenn der Elternteil die Fragebögen zur Familienversicherung mehrfach nicht beantwortet, wird man direkt von der Krankenkasse über das drohende Ende der Familienversicherung informiert.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sie ist volljährig, in keiner Ausbildung, wohnt auch nicht mehr im Elternhaus und ist somit dann für ihre Versicherung selbst verantwortlich. Und wenn ihr keine Post von der AOK bekommen habt, liegt es wohl daran, dass ihr der AOK die neue Wohnanschrift nicht mitgeteilt bzw. keinen Nachsendeantrag gestellt habt.

Einen Nachsendeantrag haben wir gestellt, sonst sind ja auch andere Briefe angekommen.

@Reyza

Ich würde euch empfehlen möglichst schnell mit der AOK Kontakt aufzunehmen und ggf. einen Widerspruch gegen die Forderung einzulegen. Vielleicht ist es ja auch nur ein Fehler, eines Sachbearbeiters

@Reyza

In Deutschland besteht eine versicherungspflicht in der Krankenversicherung! Da muss man sich in der Regel selbst drum kümmern (wenn man zB versäumt sich arbeitslos zu melden, bekommt man auch irgendwann eine Rechnung!).

@Sabsi665

Das lustige an der Geschichte ist, dass sie arbeitslos gemeldet ist und wir sogar regelmäßig Angebote der Arbeitsagentur bekommen. Vorallem hatten wir bei der AOK angerufen und uns wurde versichert, das wir nichts tun müssen, da sie sonst unnötigerweise Beiträge zahlen müssen.

@Reyza

Bezieht sie Alg? 🤔 Wenn sie Alg bezieht MUSS sie die versicuerungsleistung von der Agentur bezahlt bekommen. Das geht Hand in Hand!

@Sabsi665

Nein bezieht sie nicht, da gab es damals Komplikationen. Sie bekommt halt Kindergeld - wobei - da sind wir auch schon seit Monaten am Kämpfen, da ihre Mutter alle zugesandten Dokumente einfach ignoriert hat.

@Reyza

Der Brief der AOK ging ja sicher auch an die Mutter, weil diese Mitglied ist.

@DerHans

Der Brief ging an sie persönlich, aber an die alte Adresse.

@Reyza

Na also! Dann wird von der Agentur auch nichts bezahlt! Ihr hätte klar sein müssen, dass niemand dafür aufkommt und sich selbst darum kümmern müssen.... Oder eben selbst bezahlen!

@DerHans

Wie kommst du schon wieder auf sowas?

@Sabsi665

Wenn sie ohne Einkommen ist muss sie das nur glaubhaft machen und sie kann bis 23 weiter bei der Mutter familienversichert sein. Das genau muss die AOK aber prüfen.

@DerHans

Deshalb ging der Brief trotzdem nicht an die Mutter sondern an sie! Schon wieder komplett am Thema vorbei..

Das ist so nicht richtig!

Wer kein Einkommen hat, kann bis zum 23. Lebensjahr in der Familienversicherung eines Elternteiles bleiben - auch wenn er/sie nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnt, sich aber noch in Deutschland aufhält - vgl. Abs. (1) Satz 1. § 10 SGB V.

Hier wurden garantiert etliche Anfragen einfach ignoriert - dann passiert so was. Ein Fehler der Krankenkasse ist das nicht, denn der/die Versicherte ist meldepflichtig.

Die Mutter hat doch die jährliche Überprüfung von der AOK erhalten - sie ist doch Mitglied der AOK - das Kind ist doch bisher nur familienmitversichert, also kein eigenes Mitglied bisher!

Die Mutter hätte mit Volljährigkeit einen Antrag auf kostenlose Familienversicherung stellen müssen; dies kann auch noch rückwirkend gestellt werden!

  • Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 470 Euro nicht übersteigen.
  • Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.

https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/

Wie kann das sein, das wir ohne jegliche Vorwahrung jetzt so einen Batzen Geld nachzahlen müssen?

...oder die Mutter hat nicht bzw. nicht rechtzeitig auf den jährlichen Fragebogen der AOK geantwortet als Mitglied der AOK!?

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sie muss der Krankenkasse ihrer Mutter nachweisen, dass sie ohne Einkommen war. dann kann sie bis zum 23. Lebensjahr weiterhin familienversichert bleiben. An diesem Nachweis hängt es nun, ob sie die Nachforderung zahlen muss. Hoffentlich kann sie wenigstens ihre Vermittlungsbemühungen bei der Arbeitsagentur belegen.

Die Schreiben, das sie arbeitslos ist haben wir allesamt noch. Dann werden wir mal schauen, das wir das irgendwie klären können. Ich finde es nur komisch, das die Beiträge ab dem 01.03. fällig sind und nicht vom 01. September an, an welchem sie umgemeldet wurde.

@Reyza

Die sind fällig seit ihrem 18. Lebensjahr. Bis zum 23. Lebensjahr ist die Familienversicherung nur möglich, wenn NACHGEWIESEN wird, dass man ohne Einkommen ist.