1000€ Rettungsdienst?

15 Antworten

Hi,

Nun haben wir ein Brief bekommen wo drin steht dass wir knappe 1000 € zahlen müssen obwohl er nicht mal in den Wagen eingestiegen ist. (Leerfahrt)

Das bedeutet: es wird kein Transport abgerechnet, die notärztliche Untersuchung und ggf. Behandlung als Versorgung vor Ort allerdings schon.

Hierfür gibt es entsprechende Pauschalen, die durchaus mehrere hundert Euro betragen können - wie RedPanther schon sagte unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Die Leistung wurde erbracht.

Kostenträger ist - sofern keine Versicherung die Kosten übernimmt - eben der Patient. Ja, auch wenn jemand anderes angerufen hat. Nennt sich, wie Rollerfreake schon gesagt hat, "Geschäftsführung ohne Auftrag", genauer eine Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr (§ 680 BGB).

Eine Kostenübernahme durch den Zahnarzt oder der ZFA kommt hier also primär nicht in Betracht.

Mein Bruder ist in Deutschland nicht versichert und lebt wegen sein Studium Italien.

Italien ist ebenfalls ein EU-Mitgliedsland und medizinische Notfallbehandlungen werden auch in anderen Mitgliedsstaaten von den Versicherungen übernommen (EHIC). Das setzt eine entsprechende Versicherung in Italien allerdings voraus.

Die Klärung mit der Krankenversicherung in der Heimat und das Einreichen der Rechnung wäre also die sinnigste Variante.

Ansonsten...

Viel anderes machen könnt ihr nicht - die Leistung wurde erbracht und die Abrechnung dieser ist gerechtfertigt.

LG

Das ist was die Kosten anbelangt natürlich ein Problem, dass kann ich nachvollziehen. Dennoch, wenn eine medizinische Leistung durch den Notarzt erbracht worden ist, dann ist dein Bruder der Kostenträger, sofern nicht ein Dritter (die gesetzliche Krankenkasse) für die Behandlungskosten aufkommt. Dem Anrufer, kann keine Rechnung gestellt werden, außer, bei einem vorsätzlichen Notrufmissbrauch, wenn es überhaupt gar keinen Patienten gegeben hat. Ob dein Bruder selber angerufen hat oder es in Auftrag gegeben hat, dass spielt keine Rolle, juristisch, wird das eine "Geschäftsführung ohne Auftrag" genannt und ist im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Für die Leistung aufkommen, muss immer derjenige, der sie benötigt hat, also der Patient. Mfg.

Wenn Dein Bruder nicht versichert ist, nimmt der Notarzt die nächsten Angehörigen in die Pflicht. Und wenn Dein Bruder den Zahnarzt nicht bezahlen kann, dann kommt der Zahnarzt auf die nächsten Angehörigen zu.

Ihr werdet dann behandelt wie Privatpatienten.

LA

wilees  07.08.2020, 16:23
nimmt der Notarzt die nächsten Angehörigen in die Pflicht.

ach jaaaa ..... seit wann gibt es denn in Deutschland "Sippenhaft"?

zudem .... ein Notarzt erstellt keine Rechnungen .... sondern das macht wenn das Transportunternehmen.

Linuxaffiner  07.08.2020, 16:39
@wilees

Wir hatten letztes Jahr in der Familie einen Todesfall. Die Krankenversicherung hat am Todestag des Betroffenenen die Krankenversicherung gekündigt und die Abrechnungsstelle des Notdienstes schickte uns die Rechnung des Notfalleinsatzes von 1000 Euro. Wir waren verpflichtet per Gesetz diese Rechnung zu bezahlen..

Der Zahnarzt muss die Kostenübernahme klären, sonst stellt er eine Privatrechnung aus, die Dein Bruder bezahlen muss.

wilees  07.08.2020, 16:53
@Linuxaffiner

Der Unterschied ist hier der "Proband" hat weder einen RTW angefordert noch war der Notarzt bereit / der Auffassung die Person müsse ins KH.

Linuxaffiner  07.08.2020, 16:57
@wilees

Aber der Notarzt ist gekommen, hat sich den Patienten angeschaut..

Wenn ein dritter den Notarzt rufen muss, weil der Betreffende dazu nicht in der Lage ist, dann muss der Bruder oder die Angehörigen die Rechnungen trotzdem zahlen.

OnePerson19  07.08.2020, 17:22
@Linuxaffiner

Hätten die Person das Erbe nicht angenommen hätten sie auch nicht zahlen müssen. Denn auch Schulden werden Vererbt

OnePerson19  07.08.2020, 17:16

Der Notarzt selbst stellt schonmal gar keine Rechnung sondern der Träger des Rettungsdienst

ozz667  07.08.2020, 21:43
@OnePerson19
Der Notarzt selbst stellt schonmal gar keine Rechnung sondern der Träger des Rettungsdienst

Der Träger stellt auch keine Rechnung. Das macht der Leistungserbringer.

OnePerson19  07.08.2020, 22:21
@ozz667

Also hier im Kreis übernimmt es der Kreis als Träger des Rettungsdienst.

ozz667  07.08.2020, 22:28
@OnePerson19

Submissionsprinzip. Nicht in allen Bundesländern üblich.

OnePerson19  07.08.2020, 22:35
@ozz667

Man muss vielleicht auch erwähnen das Fahrzeuge, Ausstattungen, Wachen alles dem Träger des Rettungsdienst (Kreis) gehört und nur das Personal nicht vom Kreis ist

ozz667  07.08.2020, 22:47
@OnePerson19

Dann ist das sogar ein extremer Sonderfall. Ich bin mir nicht sicher, ob es so ein Modell nochmal gibt.

OnePerson19  07.08.2020, 23:13
@ozz667

Doch gibt es, findest du insbesondere hier in NRW des Öfteren, hat halt den Vorteil das sich jeder auf jedem RTW im gesamten Kreisgebiet aus kennt. Ist insbesondere bei ManV lagen sehr gut

Vorab. Kleine Abweichungen in den Abrechnungsmodalitäten sind normal, da jedes Bundesland eine eigene Regelung hat.

Nun haben wir ein Brief bekommen wo drin steht dass wir knappe 1000 € zahlen müssen obwohl er nicht mal in den Wagen eingestiegen ist. (Leerfahrt)

Ja. Alles in Ordnung. Die Rechnung ist garantiert die Arzt Behandlung des Notarztes. In der Tat kann der Rettungswagen nicht abgerechnet werden, ohne Transport. Der würde nochmal ca. 700€ extra kosten. Aber der Notarzt hat ihn ja untersucht und das ist die Rechnung.

Mein Bruder ist in Deutschland nicht versichert und lebt wegen sein Studium Italien.

Es gibt innerhalb der EU abkommen für die Krankenversicherungem, so dass dies anerkannt werden müssen. Da muss dein Bruder jetzt die Rechnung mal bei seiner Krankenversicherung einreichen. Oder er ruft mal bei dem Ersteller der Rechnung an und fragt, wie das abläuft. Die Abrechnungsabteiling des Rettungsdiensts macht das nicht zum ersten Mal. Die können bestimmt Tipps geben, wie dein Bruder nicht auf den Kosten sitzen bleibt.

Der Notarzt hat deinen Bruder ambulant begutachtet bzw. behandelt. Eine normale ärztliche Handlung also, kein "Fehleinsatz".

Normalerweise listen die Gebührensatzungen des Rettungsdienstes eine Pauschale für "Einsatz des Notarztes" auf. Unabhängig, ob der Einsatz nun nach fünf Minuten oder erst nach drei Stunden zu Ende war. Und wenn eine ärztliche Handlung stattgefunden hat, wird der Einsatz eben auch nach Gebührensatzung abgerechnet. An die 1000€ ist in Deutschland eine hohe, aber nicht exorbitant hohe Pauschale.

Mein Bruder ist in Deutschland nicht versichert und lebt wegen sein Studium Italien.

Ich kenne das italienische Gesundheitssystem nicht. Aber es wird dort in irgendeiner Form eine Krankenversicherung geben. Und auch eine, die fürs Ausland zuständig ist. Wenn dein Bruder in Italien lebt, fällt er da natürlich unter italienisches Recht.

Wenn er keine Krankenversicherung hat, die Rettungsdienstkosten im europäischen Ausland (hier: Deutschland) bezahlt, muss dein Bruder die Rechnung wohl privat begleichen.

Wenn dein Bruder offiziell in Deutschland lebt (Meldeadresse!), fällt er übrigens unter die deutsche Versicherungspflicht, muss also eine Krankenversicherung haben. Er braucht sich nicht wundern, wenn der Fall "keine Krankenversicherung" nicht vorgesehen ist und es dafür auch keine Absicherung gibt.

Ich mein es ist ja nicht seine Schuld, sondern die vom Zahnarzt mit der zu hohe Dose

Nichtsdestotrotz ist dein Bruder derjenige, der die Leistung empfangen hat. Aber er kann sich ggf. die Kosten vom Zahnarzt erstatten lassen. Muss halt vielleicht über rechtliche Schritte erfolgen, wenn der Zahnarzt das nicht einsieht.

und den Rettungsdienst haben auch nicht wir angerufen

Wie gesagt, dein Bruder ist derjenige, der die Leistung in Anspruch genommen hat. In Deutschland müsste es (ich weiß es nicht sicher) das Gesetz geben, dass die Kosten, die aus einem gerechtfertigten Notruf heraus entstehen, auf keinen Fall auf den Notrufenden umgelegt werden, sondern immer auf denjenigen, der tatsächlich Hilfe brauchte.

ozz667  07.08.2020, 19:10
das Gesetz geben, dass die Kosten, die aus einem gerechtfertigten Notruf heraus entstehen, auf keinen Fall auf den Notrufenden umgelegt werden, sondern immer auf denjenigen, der tatsächlich Hilfe brauchte.

SGB V steht das drin. Zumindest grob. Da der Notrufende ein Zahnarzt war dürfte es aber schwer bis unmöglich sein, ihm einen ungerechtfertigten Notruf nachweisen zu können.