Rtw Rechnung zahlen?
Vor zwei Wochen hatte ich eine Alkoholvergiftung, woraufhin der Notarzt mit dem Rtw angerollt kam. Als ich am Morgen aufwachte, versicherte mir eine Ärztin auf Nachfrage, dass ich keine Kosten tragen müsse. Aber heute kam eine Rechnung von 925 CHF(!) an.
Muss ich das jetzt wirklich zahlen oder gibt es irgendeinen Weg die Rechnung zumindest zu mildern?
Ich hatte meine Krankenkassenkarte dabei, jedoch ist die Versicherungsnummer auf der Rechnung leer.
Ich wohne in DE, der Rtw hat mich in CH abgeholt und in ein deutsches Krankenhaus eingeliefert, weil in DE das nächste Krankenhaus lag
7 Antworten
die Kosten darfst zahlen - du wolltest ja in ein deutsches Krankenhaus -
in der Regel wird das nächste KK angefahren - DAS hättest nicht zahlen brauchen, nur deinen Anteil
Das war das nächste Krankenhaus und selbst wenn nicht, hätte ich in meiner Ohnmacht keinen Einfluss daran nehmen können
Hallo,
es gibt zwei Möglichkeiten:
1) Man setzt sich mit der deutschen Krankenkasse in Verbindung und bitte um eine Europäische Ersatzbescheinigung. Dann benötigt man noch die "Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung“ (früher Muster 81) https://www.kvhb.de/europaeische-krankenverischertenkarte-muster-80-wird-ersatzlos-gestrichen
Den Vordruck bekommt msn z.B. bei dem Krankenhaus.
Den Vordruck bekommt man z.B. beim Krankenhaus. Dann reicht man alles zusammen bei der Schweizer Krankenkasse ein, die für den Ort des Geschenens zuständig ist, ein. Ggf. den Gastgeber der Party (?) nach der Adresse fragen. Dann prüft die Schweizer Krankenkasse nach den Schweizer Regelungen.
2) Alternativ bittet man das Krankenhaus um einen Vordruck "Verordnung einer Krankenbeförderung". Wenn ein Arzt diesen Vordruck für den Transporttag ausfüllt, kann man ihn zusammen mit der Rechnung und der eigenen Bankverbindung bei der dt. Krankenkasse einreichen. Dann erstattet die Krankenkasse den Betrag in Euro abzüglich 10 euro Zuzahlung auf das Konto des Versicherten. Der Versicherte hat den Betrag selbst an das Krankenwagenunternehmen zu zahlen (innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist). Der Versicherte bekommt Mahnungen und hat alle Mahnkosten und Verspätungszuschläge selbst zu tragen.
Die Krankenkasse prüft dann im Nachhinein, ob der Versicherte die Rechnung für den Krankentransport und den Krankenhausaufenthalt bekommt:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__52.html
Wurde die Erkrankung vorsätzlich selbst beigebracht?
Lag eine Straftat oder ein vorsätzliches Vergehen vor?
Gruß
RHW
Hi,
Muss ich das jetzt wirklich zahlen oder gibt es irgendeinen Weg die Rechnung zumindest zu mildern?
Du solltest die Kostenübernahme mit deiner Krankenkasse abklären und dann ggf. die Rechnung einreichen.
In den EHIC-Ländern, wozu die EU-Länder sowie die Schweiz zählen, werden die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen übernommen. Dazu zählen auch die Kosten für den Rettungsdienst.
Wenn es abrechnungstechnisch erstmal nicht möglich ist, direkt mit der Krankenkasse abzurechnen, bekommt der Patient erstmal eine Privatrechnung - die kann eingereicht werden.
LG
Warum sollte man die Rechnung mindern ..du hast den Einsatz erforderlich gemacht und es ist ganz natürlich dass du dann auch die Kosten bezahlst.. frag am besten bei Deiner Krankenkasse nach.. aber wenn die das nicht übernehmen musst du wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und das selbst zahlen
Deine Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Fahrt ins Krankenhaus, wenn du in Deutschland oder einem EU Land wärst. Die Schweiz gehört nicht zur EU, somit hätten deine Kosten nur eine Auslandskrankenversicherung übernehmen können.