welche strafe erwartet ein wenn man ein mädel krankenhausreif geschlagen hat?

4 Antworten

Hi,

das hängt sehr von dem Tathergang, den Begleitumständen und der Schwere der Verletzungen sowie dem Alter des Täters und dessen Zurechnungsfähigkeit ab - Möglichkeiten eben von Geldstafe bis Knast.

Schon bei "normaler" Körperverletzung (§ 223 StGB) sind Haftstrafen bis zu fünf Jahren möglich, ab einer gewissen Schwere muss immer mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden - Bagatellverletzungen werden meist mit Geldstrafe geahndet.

Bei gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB, mithilfe gefährlicher Gegenstände o.ä.) ist grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von mind. 6 Monaten (in minder schweren Fällen mind. 3 Monate) bis zu fünf Jahren zu rechnen.

Bei schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB) ist ebenfalls immer eine Freiheitsstrafe von mind. einem Jahr (bei minder schweren Fällen 6 Monate) bis zu zehn Jahren möglich.

Hängt also von mehreren Faktoren ab - die Gerichte schöpfen den möglichen Strafrahmen zwar nicht immer, aber dennoch oft aus.

LG

erstmal man Schlägt keine Frauen.
Man schlägt grundsätzlich erstmal niemanden. Und wenn du eine Anzeige bekommst was ich bei deinem Motiv doch schwer hoffe und du auch noch vorstrafen hast sieht es nicht rosig für dich aus.
Je nach dem was es für vorstrafen sind bist du mit einer Geldstrafe dabei oder sogar mit einer Inhaftierung. Was es wird entscheidet die Polizei oder ggf. ein Anwalt.

Das entscheidet der Richter anhand des Einzelfalles.

Die Frage ist, ob das Urteil auf "Körperverletzung" lautet, auf "schwere Körperverletzung", auf "versuchte Tötung" oder auf "Teilnahme an einer Schlägerei"... dafür sind jeweils unterschiedliche Strafmaße vorgesehen.

Dann, ob deine geistige Minderentwicklung festgestellt wird und du nach Jugendstrafrecht verurteilt, oder wie ein Erwachsener angesehen wirst.

Dann, ob ein besonderer Vorsatz oder ein niederes Motiv vorliegen (das dürfte bei Rache der Fall sein).

Dann kommts drauf an, was für Schlupflöcher dein Anwalt findet, wie der Staatsanwalt argumentiert, und ob der Richter glaubt, es würde ne geringe Strafe reichen, oder du brauchst ne extra schwere Strafe.

Eine Antwort "du wirst genau das dafür bekommen" ist schlicht nicht möglich, weil weder der Einzelfall, noch seine Begleitumstände, noch die Fähigkeiten deines Anwalts, noch der Gesamteindruck des Richters bekannt sind. Das alles fließt ins Strafmaß mit hinein. Insgesamt wird es irgendwo zwischen "Geldstrafe" und "10 Jahre Knast" ausfallen. Was sicherlich auf dich zukommt: Die Kosten für das Gerichtsverfahren. Was wahrscheinlich obendrein kommt: Zusätzlich noch ein Zivilprozess wegen Schmerzensgeld.

Unterm Strich: Nur aus Rache jemanden verprügeln zu wollen und dafür inkauf zu nehmen, dass man evtl. jahrelang im Gefüngnis landet und obendrein nen riesigen Batzen Schulden macht... Das zeugt nicht wirklich von geistiger Reife und Intelligenz.

Reife und intelligente Menschen finden legale Wege, miteinander auszukommen. Vor allem gewaltfreie.

Das bist echt 21 Jahre alt? Unglaublich.....