Krankenhauswahl im Rtw

7 Antworten

"Es kommt drauf an".

Normalerweise wird die nächst geeignete Klinik angefahren, zur Not auch die nächste Klinik zur Erstversorgung mit anschließendem Weitertransport. Es spielt auch eine Rolle, dass ein öffentliches Rettungsmittel relativ zügig wieder einsatzbereit sein sollte.

Wunschtransporte kommen sowieso nur nach Rücksprache mit der Leitstelle zustande, die einen Überblick hat, welche Kliniken aufnehmen können oder welche belegt sind (Chirurg im OP etc.).

Am ehesten habe ich es bei beginnenden Geburten erlebt, wo es hieß "Patient in Klinik xy angemeldet und bekannt, wird erwartet", da gibt es keine Probleme. Chirurgische Ambulanz ist fast nichts zu wünschen, Internisten nur nach bekannter Vorgeschichte und Neurologie... wenn Patient bekannt, okay, ansonsten gibt es eh nicht so viele Zielkliniken zur Auswahl.

Der öffentliche Rettungsdienst ist kein Wunschkonzert. Fragen kostet nichts, aber sei nicht enttäuscht.

Man muss mindestens drei Fälle unterscheiden:

  1. Im Notfall wird der Patient wird in das nächst gelegene, geeignete (!) Krankenhaus gebracht. Das "geeignet" ist sehr wichtig, nicht also einfach nur in das nächste, sondern eben das, das auch was mit dem Patienten anfangen kann. Das hängt vom Zustand des Patienten ab, von seiner Vorgeschichte, ggf. ob Du dort schon in Behandlung bist etc.

  2. Bei Vorliegen einer ärztlichen Transportanweisung wird der Patient dort hingefahren, was der Arzt angeordnet hat, sofern keine anderen wichtigen Gründe dagegenstehen. Der Arzt ist aber ebenso gehalten, eine wirtschaftliche Wahl zu treffen. Das wäre aber in der Regel ein normaler, nicht-dringlicher Krankentransport, kein Notfalleinsatz.

  3. Als Selbstzahler (nicht-dringlicher Krankentransport auf eigene Bestellung ohne ärztliche Transportanweisung) besteht mehr oder weniger Vertragsfreiheit: das Krankentransportunternehmen nimmt den Transportvertrag an oder auch nicht und wird Dich im ersten Fall dann dorthin transportieren, wohin Du möchtest, solange nicht unterwegs ein Zwischenfall auftritt, der anderes erfordert. Hierzu wirst Du aber als Minderjähriger nicht als Vertragspartner in Frage kommen.

In der Praxis kann man auch bei Nr.1 oder 2 mit dem Rettungsdienstpersonal bzw. dem einweisenden Arzt versuchen, zu reden. Wenn das Wunsch-Krankenhaus nicht viel weiter entfernt ist, zur Aufnahme geeignet und dazu willens sowie in der Lage ist, dann kann man das schon machen. Allerdings gibt es in der Regel aufnahmepflichtige Krankenhäuser (das für Dich bzw. Deinen Aufenthaltsort unter Beachtung der jeweiligen Umstände zuständig ist), das muss Dich bis zu gewissen Grenzen aufnehmen - alle anderen nicht.

Ich habe das alles mit Absicht sehr vorsichtig formuliert - einen Zielwunsch auszusprechen und glauben, das erfüllt zu bekommen, ist normalerweise nicht so einfach. Die ganzen genannten Überlegungen sind oft auch der Grund, warum sich manche Kollegen nicht die Mühe machen wollen, auch auf andere als die Standard-Ziele einzugehen, selbst wenn sie es könnten. Freundlich nachfragen und einen guten Grund angeben hilft aber vielleicht. Die besten zwei Gründe wären: "Bekanntheit im Wunsch-Krankenhaus wegen Behandlung zur aktuellen Sache" und "Familie dort in der Nähe".

Gut, wenn auch bereits eine Zusicherung des Wunsch-Krankenhauses vorliegt und eine Telefonnummer, unter der der Rettungsdienst das prüfen kann - also Telefonnummer (Durchwahl zum behandelnden Arzt) bereithalten.

Ein echtes Recht auf Zielwahl besteht vor allem im Notfall nicht (siehe Rettungsdienstgesetz des Bundeslandes). Man kann sich später übrigens immer noch verlegen lassen (auf eigene Verantwortung und Kosten, es gibt dafür aber auch Versicherungen).

Gute Besserung!

Nein ! Ausser, Du zahlst dann privat. Ein RTW ist, wie der Name schon sagt...ein Rettungswagen u. für den absoluten Notfall im Einsatz. Sie haben die Verpflichtung, das nächst liegende Krankenhaus anzufahren.

Möchtest Du in ein bestimmtes Krankenh. gebracht werden u. es besteht kein Notfall, solltest Du Dich an einen Dienst für Krankenfahrten wenden, wie beispielweise das 'Rote Kreuz' , Arbeiter Samariter oder AWO. Das zahlt dann ggf. auch die Krankenkasse, sofern Du ein Rezept für den Krankentransport seitens Deines Arztes bekommmst.

LG

Man kann ggf. Mitentscheiden, sofern du in einer Stadt lebst, wo mehrere Krankenhäuser die benötigte Einrichtung besitzen. Wenn du unter 16 bist, dann musst du aber ins Kinderkrankenhaus und dieses wird es nicht mehrmals geben.

Problem, wenn man in eine weiter entfernte Klinik transportiert wird ist, dass der RTW da ,- gerfristig belegt und nicht bei weiteren Notfällen verfügbar ist.

Auch das Angebot den Transport peivat zu zahlen wird nichts bringen. Ggf. kannst du auf eigene Kosten später eine Verlegung durchringen. Dies kann dich aber ein paar hundert Euro kosten!

Eventuell

... wenn du im anderen schon mal in Behandlung warst oder noch bist

..... wenn es dort eine Spezialabteilung für deine ERkrankung gibt

...... wenn das nächste Spital voll belegt ist

..... wenn der einweisende Arzt das andere ausdrücklich angibt

.... oder der Transportdienst eine Prämie bekommt, wenn er dich im anderen anliefert.

usw. ............. lieben Gruss mary