Wie reagiert der Hausarzt auf SVV?

3 Antworten

Natürlich gilt die Schweigepflicht, auch wenn Du noch nicht volljährig bist. Nur wenn Lebensgefahr bestünde, müsste er die Eltern benachrichtigen.

Er wird evtl. kurz mit Dir darüber sprechen, wenn er dabei erkennt, dass Du diese Phase überwunden hast, wird er auch zufrieden sein.

Natürlich hat der Arzt eine ärztliche Schweigepflicht.

Wenn überhaupt wird er fragen ob es für Dich sinnvoll ist, eine Psychotherapie zu machen.

Wahrscheinlich wird er aber Dich gar nicht darauf ansprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

er darf deinen Eltern nichts davon sagen, nur wenn du dich in Lebensgefahr begibst!