Therapiebericht: Genehmigung KG-außerhalb d, Regelfalles

2 Antworten

Liebe anna61! Leider ist Deine Antwort nicht ganz richtig! Immer mehr GKV´s erklären in diesem Jahr den Rücktritt vom Verzicht auf Genehmigung außerhalb des Regelfalls! So hat z.B. die BKK Henschel plus heimlich still und leise den Verzicht auf die Genehmigung rückgängig gemacht! Ich, selbstständige Physiotherapeutin, musste in diesem Jahr mehrfach und mit viel bürokratischem Aufwand um die Entlohnung meiner erbrachten Leistungen kämpfen!

Liebe Grüße jennylein

Hi, eigentlich gehört die TK zu den Kassen die bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls keine Genehmigung verlangt. Ist vielleicht die Genehmigung einer Langzeitverodrnung gemeint? Da tun sich viele Kassen nämlich noch schwer mit. Ansonsten reicht eigentlich ein kurzer Satz des Arztes unten auf der Verordnung im Feld "Begründung bei Verordnung aßerhalb des Regelfalls" so ála "besondere Schwere des Krankheitsbildes" oder "ohne Therapie ist die soziale Teilhabe gefährdet"