Rückwirkend Krankenversichert? aber nicht versichert bew keine Krankenkarte?

2 Antworten

Das kommt sehr darauf an, was Du in der Zwischenzeit gemacht hast.
In Deutschland gilt die Pflichtversicherung, die Beiträge hätten, wenn Du nicht „in Arbeit“ gestanden hast, von Dir „freiwillig“ gezahlt werden müssen.
Dann hättest Du auch Anspruch auf alle Untersuchungen, während dieser Zeit, gehabt.

Die Frage ist eine Rechtsfrage und sehr umständlich. Wende dich an einen Anwalt.