Zahlt einem die Krankenkasse in gewissen Situationen as Taxi?

2 Antworten

Wenn ein Arzt entscheidet, dass für eine Arzt- oder Krankenhausbehandlung die Notwendigkeit besteht, dass der Patient mit einem Transportfahrzeug transportiert werden muss, dann gibt es einen Taxischein. Schwerkranke Patienten (z. B. Onkologie) bekommen ebenfalls von der Krankenkasse ein Taxi bezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass der behandelnde Arzt einen Transportschein ausstellt, ohne diesen geht es nicht. Für Fahrten "irgendwohin" weil man nicht gehen kann, zahlt die Kasse ganz bestimmt nicht. Auf jeden Fall: vorher anfragen, hinterher ist es sicher zwecklos.

Regelmäßige Fahrten zum Arzt oder anderen Therapeuten übernimmt die KK. Voraussetzung ist, dass diese Fahrten vorher von der KK genehmigt worden sind.

Sind sie nicht genehmigt, kann es passieren, dass er auf den Kosten sitzen bleibt. Die sog. "Verordnung einer Krankenbeförderung" reicht dafür nicht zwangsläufig aus, da die Kasse die Notwendigkeit evtl prüft.

Und Vergnügungsfahrten werden grundsätzlich nicht übernommen, ich denke, das ist logisch ;-)