Rechtsfrage zur Zwangseinweisung bei Schizoprhenie?

1 Antwort

Die rechtlichen Dinge regeln sich nach dem PsychKG (Psychisch Kranken Gesetz) des jeweiligen Bundeslandes. Jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz und unterschiedliche Zuständigkeiten.

Gemeinsam ist nur, dass eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung durch die im PsychKG festgelegten Personen/Institutionen festgestellt und dokumentiert und begründet werden muss. Und diese Selbst- oder Fremdgefährdung muss gerade dann vorliegen, wenn der Entscheider vor Ort ist. Falls ja, geht es in die Psychiatrie, dort muss innerhalb von 24 Stunden ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden und ein Vormundschaftsrichter die endgültige Entscheidung treffen, gegen die die oder der Betroffene auch noch Einspruch einlegen kann.

Also insgesamt ein sehr kompliziertes und aufwendiges Verfahren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Arzt im Ruhestand