Notunterkunft bei Schimmel

2 Antworten

Er könnte ja eine Zeit lang zu Freunden, oder ggf. zu seinen Eltern.

Hallo Laila,

bei Schimmelproblemen in der Wohnung gibt es immer regelmäßig Streit wer da verantwortlich ist. Der Vermieter sagt immer schnell das ist Schuld des Mieter`s wegen Heiz - und Lüftungsfehlern.

Wenn es nun ein Baumangel ist trägt der Vermieter die Kosten. Man sollte sich aber schon schlau machen. Das heißt man kann sich an den VDK oder SoVD wenden die einmal die Woche Sozialrechtsberatungen durchführen.
Wenn das nicht funktioniert aus welchen Gründen auch immer kann man sich einen Beratungsschein beim zuständigen Amtgericht holen. (alle Einkommensnachweise usw. in Kopie mitnehmen).

Mit so einem Beratungsschein kann man dann, zu einem Fachanwalt z.B. Sozialrecht. Es ist aber sinnvoll sich vorher einmal hin zu setzen und alle Fragen die damit im Zusammenhang stehen könnten auf zu schreiben.

Es ist oft so die Türe hinter der Kanzlei fällt zu und dann kommt es die wichtige Frage habe ich vergessen! Wen man das Wichtigste aufschreibt vergisst man kaum etwas und es geht auch schneller.

Wenn nun die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist, kann man nicht einfach sagen ich ziehe in ein Hotel. Man muss dem Vermieter darauf hinweisen und die konkrete Frage stellen

  • Wir müssen aus bekannten Gründen bis zum Umzug am 1. Oktober eine andere Unterkunft suchen! Am XX.XX. 2014 würden wir dann in eine (Not)Unterkunft ziehen weil die Wohnung nicht länger zumutbar ist. Sollten Sie (als Vermieter) uns eine zumutbare Unterkunft bis zum 30.September zur Verfügung stellen .... Ansonsten müssten wir selbst..

Hier etwas zum Thema - http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/schimmel.html

VG Stephan