Konsiliarbericht - psychiatrische Abklärung nicht erforderlich?

2 Antworten

Hallo rosenkoenig00,

du brauchst nicht verwirrt zu sein, und auch erst recht nicht, weil Deutsch nicht deine erste Sprache ist.

Der Kon­si­li­ar­be­richt ist meist überflüssig, weil er oft ungenau oder nicht die Informationen enthält, die ein Psychotherapeut benötigt. Eine Überweisung, wie sie auch zwischen Ärzten so üblich ist, könnte den Kon­si­li­ar­be­richt ersparen.

Punkt der psychiatrischen Abklärung die Option „nicht erforderlich“ angekreuzt.

Weil der Befund von einem Psychiater deinem Hausarzt vorliegt, ist keine weitere Abklärung durch einen anderen Psychiater notwendig.

Wobei der Punkt „Aufgrund somatischer/ psychiatrischer Befunde bestehen derzeit Kontradiktionen für eine psychotherapeutische Behandlung“ nicht angekreuzt ist.

Das bedeutet, dass eine Psychotherapie erfolgen kann.

Ich hatte bereits eine Sitzung, aber laut des Vertrages vom Therapeuten hat er keine Probesitzungen.

Gesetzlich Versicherte haben unabhängig vom gewählten Verfahren Anspruch auf mindestens zwei Probesitzungen in einer Praxis mit Kassenzulassung. Die Regelungen der privaten Versicherer sind uneinheitlich. Da solltest du im Zweifel am besten direkt bei deiner Versicherung nachfragen.

Wenn du schon in der ersten Sitzung kein gutes Gefühl hast und dich nicht richtig verstanden fühlst, dann kannst du andere Therapeuten aufsuchen. Tue es auch, denn dein Therapeut muss dir persönlich zusagen, dein Interesse wecken, dir sympathisch rüber kommen.... Die Krankenkasse wird nach Absprache die Kosten übernehmen, sofern ein Therapeutenwechsel bereits in diesen ersten Sitzungen vorgenommen wird. Allerdings können die Wartezeiten sehr lang sein. 

Psychiatrische Abklärung nicht erforderlich heißt : Es besteht eine psychiatrische Diagnose und daher ist eine Therapie erforderlich.