Ich hab eine Frage bezüglich eines möglichen Bewährungswiderrufes meines Freundes.
Er ist aus der Haft entlassen worden und hat eine Bewährung ausgesetzt bekommen, die sich über 3 Jahre beläuft. Dadurch, dass er am Anfang Start Schwierigkeiten hatte, hat er gegen die Auflage verstoßen seinen Bewährungshelfer regelmäßig zu besuchen, auch eine Urinprobe war positiv. Daraufhin hat er eine Anhörung zum Bewährungswiderruf bekommen. Dieser wurde abgelehnt, da der Richter von „Leichten Verstößen“ gesprochen hat. Mein Freund kommt allerdings momentan nicht mit seinem Leben zurecht und hat sehr viele psychische Probleme. Er hat nun seine Arbeitsstelle verloren, weil er 2 mal auf Grund von mentalen Problemen nicht gekommen ist. Nun hat er wieder zum Rauschmittel gegriffen und sein nächster Test wird voraussichtlich positiv sein. Im Zusammenschluss sind dies wieder 2 Verstöße, die bei der nächsten Beurteilung verheerend erscheinen werden. Wäre es möglich, dass er eine Therapie besucht und sich erstmal mental stärkt und vor allem gegen den Drang nach Konsum genest?
Er stellt objektiv betrachtet keine Gefahr für andere Menschen da und möchte sich wirklich ändern, jedoch schafft er es so alleine nicht. Jetzt zurück in die JVA zu gehen, würde ihn psychisch nur noch mehr belasten.
Habe LVR Termine die wollen unsere Stunden kürzen