Meine Frage: operationspflichtig. Was bedeutet das?

4 Antworten

Gegen deinen Willen kann dich niemand operieren. sowieso vor jeder OP deine Einwilligung mit deiner Unterschrift geben. Ob du damit aber deine Beschwerden verlierst oder gesund wirst, das ist fraglich, aber das letztendlich deine Entscheidung, es ist DEIN Körper. Bist du allerdings in einem Zustand, wo man dich nicht danach fragen kann, dann kannst du auch als Not-OP ohne deine Einwilligung operiert werden, um dein Leben zu retten. Solltest du gegen jede OP sein, dann muss das schriftlich von dir verfasst vorliegen und auch zugänglich sein (z. B. im Geldbeutel), so dass man dann danach handeln kann.

"Operationspflichtig" ist ein Begriff, der sagt, dass sich aus einem Befund eine Indikation für ein operatives Vorgehen ergibt. Über die Dringlichkeit sagt der Begriff nichts aus, das hängt von der Erkrankung ab. 

Selbstverständlich ist das für den Patienten nicht bindend. Gegen den erklärten Willen eines Patienten (sofern er mündig und geschäftsfähig ist) darf man nicht operieren. Kann der Patient seinen Willen nicht äußern, wird der mutmaßliche Wille angenommen. 

Danke für die antworten, es ist nichts lebensbedrohliches, Weber c fraktur ( Sprunggelenk Trümmerbruch)

Bedeutet das operatiospflichtig das ich auch gegen meinen Willen operiert werde?

GeraldF  09.07.2015, 11:29

Nein. Es spielt allerdings eine Rolle, wie alt Sie sind und ob Sie "einwilligungsfähig" sind. 

Beispiel: Ein 5-jähriges Kind hat eine akute Appendizitis ("Blinddarmentzündung"). Dieser Befund ist OP-pflichtig. Wird man das 5 jährige Kind befragen, ob es möchte, dass ein Narkosearzt eine Nadel in die Vene sticht, um eine Narkose einzuleiten und anschließend ein Chirurg den Bauch aufschneidet, dann wird es vermutlich "nein" sagen. Die Eltern, die Ihr Kind behalten möchten, werden "ja" sagen. In diesem speziellen Fall wird gegen den Willen eines Menschen operiert, aber eben weil die Person nicht "einwilligungsfähig" ist und daher durch die Vormundschaft der Eltern vor eigener Fehleinschätzung geschützt ist. Bei einem 16-jährigen ist das in gleicher Konstellation schon schwieriger. Der ist zwar im gesetzlichen Sinne nicht mündig, aber u.U. doch schon "einwilligungsfähig". Im Einzelfall muss hier sogar ein Amtsrichter (schnell) entscheiden.

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christian2020 
Fragesteller
 09.07.2015, 11:53
@GeraldF

Danke für die Antwort, ich bin 27 und es handelt sich um eine Weber c fraktur Sprunggelenk trümmerbruch

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GeraldF  09.07.2015, 12:21
@christian2020

Im Regelfall wird die Weber C Fraktur operativ behandelt. Wenn Sie die OP nicht wollen, kann Sie niemand zwingen. Sie müssen aber darüber aufgeklärt sein, welche negativen Konsequenzen sich aus einer unterlassenen Operation evtl. für Sie ergeben. Die Unfallchirurgen werden sich das in diesem Fall sicher schriftlich von Ihnen bestätigen lassen, um sich vor einer nachträglichen Klage auf einen Behandlungsfehler zu schützen.

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