64er Therapie?

1 Antwort

Die Nachsorge bei einer Suchterkrankung hat mit dem Paragrafen 64 des Strafgesetzbuches nichts zu tun !

Nach der 2 jährigen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ( nach Parag.64 ) richtet sich die erforderliche Nachsorge allein nach den Suchtsymptomen !

AF2022 
Fragesteller
 25.04.2023, 14:41

Achso ja okay, das wusste ich nicht.

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