Zuständigkeit Frauenarzt oder Hausarzt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eigentlich ist der Gynäkologe für die Rezeptierung zuständig, denn er hat ja die Diagnose und die Indikation gestellt. Da Gynäkologen aber ein sehr kleines Heilmittelbudget haben, "delegieren" sie sowas gerne an die Hausärzte. Wenn nun der Hausarzt momentan auch etwas knapp an Budget ist, wird er sich mit dem Rezept zieren und auf die Zuständigkeit des Gyns verweisen. Keiner von beiden ist jedoch verpflichtet, das Rezept auszustellen.

Ein Hoch auf unser Gesundheitswesen!

Lasst euch doch einfach von eurer Hebamme beraten...fast jede Hebamme kümmerts ich um die Rückbildungsgymnastik...ansonsten ist der Frauenarzt die nächste Anlaufstelle...auch ein Hausarzt kann überweisen, aber ein FA hat da eindeutig mehr Ahnung und sollte das regeln.

innerhalb von max 6 Monaten macht der FA eigentliche eine Abschlussnachsorgeuntersuchung, daher denke ich, wenn sie das dringend braucht und/oder vorher Probleme auftreten, sollte auch der Frauenarzt zuständig sein

Der Gynäkologe ist zuständig! Notfalls bei der Krankenkasse anrufen!

ich würde beide ärzte wechseln. verschreiben können es beide. die haben nur angst um ihr budget