zahnarzt macht urlaub.muss ich zu dem,der ihn vertritt oder kann ich mir den aussuchen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst zu jedem Zahnarzt gehen, zu dem du gehen willst.

Ein DVT (3D-Röntgen) wird aber hoffentlich kein Zahnarzt bei dir machen, da es in deinem Fall nicht besser ist, als ein herkömmliches Röntgenbild. Was du beschreibst klingt nach einer tiefen Karies. (Ferndiagnose!) Warum hast du denn damals keine Röntgenbild machen lassen? Dann hättest du jetzt wahrscheinlich keine Schmerzen und wenn du Pech hast, ist der Nerv des Zahnes jetzt geschädigt. Aber wie gesagt, ist eben nur eine Ferndiagnose.

Grüße, ZES (ZA)

ferndiagnose war richtig-tiefe karies.er hat gebohrt und medikament rein,jetzt ist es noch schmerzhafter,das bohren war schon so schlimm und jetzt ist es auch schlimm und ich glaube der nerv stirbt ab,mal sehen,ob ich morgen nochmal hingehe oder auf meinen zahnarzt bis dienstag warte.bei dem hat es nie nach dem bohren wehgetan,beim bohren auch nicht.

Wenn sie mit Ihrem Zahnarzt zufrieden sind, dann gehen sie zur Veteretung, denn die wird nicht ausgelost, sondern die hat sich Ihr Zaharzt ausgesucht. Dafür vetritt er dann den Kollegen z.B. - Normalerweise läuft das so, und Ihr Zahnarzt wird den Teufel tun sich das geschäft von irgendeinem Stümper kaputt machen zu lassen, während er im Uraub ist.

Sie Sie können allerdings hingehen, wo sie wollen, wenn sie die 10,- Euro Praxisgebühr bezahlen. Am nächsten Tag auch wieder. Auch 2 oder mehrmals täglich.

Hey!

Natürlich gibt es in Deutschland die freie Arztwahl, jedoch ist es so... Wenn Du auf eine Vertretung hingewiesen wirst, dann solltest Du auch dort hingehen. Sicher hast Du schon die Praxisgebühr von 10 Euro entrichtet?! Diese hat bei nem Vertretungsarzt Gültigkeit. Suchst Du Dir jedoch auf eigene Faust einen anderen Zahnarzt, mußt Du wieder die 10 Euro zahlen...

So war es zumindest bei mir...

 

Das ist falsch. Solltest du zweimal im Quartal Praxisgebühr beim Zahnarzt entrichten, so kannst du diese von deiner Krankenkasse zurückfordern. Grüße

@ZES2000

Richtig, die doppelte Praxisgebühr kann von der Krankenkasse eingefordert werden. Das  war aber nicht wirklich die Frage... 

In Deutschland herrscht Freie Zahnarztwahl. Wenn deine Krankenkasse in deinem Wohnort eine Filiale hat, dann kannst du da einfach anrufen und dir sagen lassen wer diese Röntgenbilder machen kann. 

Es kann sein, dass diese 3D Bilder gebührenpflichtig sind. Glaube 3D Röntgen ist nicht das normale Röntgen. Aber das kann dir deine Krankenkasse gerne erzählen. Musst halt, trotz Zahnschmerz einmal da anrufen. 

Du kannst Dir einen Zahnarzt Deiner Wahl aussuchen. Die Hauptsache ist, Du hast eine gültige Versicherungskarte, damit der "Ersatzzahnarzt" Deine Behandlungskosten korrekt abrechnen kann.

Shalom und keine Zahnschmerzen.