wie lange darf man in der psychiatrie festgehalten werden?

7 Antworten

Zunächst einmal ist die Rechtsgrundlage für eine Unterbringung "Landesrecht" (jedenfalls teilweise, da in den landesrechtlichen Vorschriften teilw. wieder auf Bundesrecht verwiesen wird - es kommt also auch auf das Bundesland an). In aller Regel ist es so, dass man ab dem Zeitpunkt ab dem man nicht (mehr) freiwillig dort ist, bis zum Ablauf des auf die zwangsweise "dabehaltung" folgenden Tages einem Richter vorgestellt werden muß (es zumindest einen schriftlichen Beschluß geben muß). Wenn ich also ab jetzt (Montag 16:00) nicht mehr freiwillig da bin, muß bis DIenstag 23:59 ein richterlicher Beschluß ergangen sein. Die persönliche Anhörung durch den Richter ist im Regelfall vorgeschrieben. Es kann aber unter best. Bedingungen auch (vorerst) darauf verzichtet werden, z.B. wenn der Patient ohnehin nicht in der Lage ist, sich zu artikulieren und/oder seinen Willen zu vertreten (weil z.b. unter starken Psychopharmaka stehend)

binchen2010  08.11.2011, 13:21

so kenne ich das auch

wenn du so wie du schreibst freiwillig dort bist können sie dich nicht festhalten ohne einen richterlichen Beschluss. Wie waren denn die beiden Tage dort. Hast du Medikamente bekommen, hattes du Arztgespräche, wie hat sich denn der Arzt geäußert. Am besten wartest du mal einfach ab was morgen passiert. Viellt. wollen die dich sowieso entlassen und haben nur noch nichts verlauten lassen. Hab einfach mal noch etwas Geduld.

anonymus1234567 
Fragesteller
 07.11.2011, 08:19

ich hab nur am freitag mit ner psychologin und mit zwei ärzten gesprochen, mit einem arzt als ich eingeliefert wurde und dann nochmal mit dem oberarzt der entscheiden musste ob ich da bleibe und so. er hat gesagt er kann mich jetzt nich gehen lassen, weil er mich ja nicht kennt und nicht einschaätzen kann ob ich eine gefahr für mich selbst bin. von medikamenten her hab ich antidepressiva bekommen, die ich aber schon seit einem halben jahr nehme und die ersten zwei nächte auf eigenen wunsch tavor zum schlafen. die letzte nacht hab ich aber nichts zum schlafen genommen. ich bin im übrigen 25 falls das irgendwas zur sache tut

binchen2010  07.11.2011, 08:55
@anonymus1234567

du musst nun abwarten bis dein Arzt kommt und dann mit dem reden. Bist du in einer geschlossenen Abteilung ?

anonymus1234567 
Fragesteller
 07.11.2011, 09:07
@binchen2010

ja bin ich

binchen2010  07.11.2011, 09:28
@anonymus1234567

das kann ich nicht glauben, weil dort gibt es für Patienten garantiert kein Internet. Irgenwie ist dea seltsam.

anonymus1234567 
Fragesteller
 07.11.2011, 10:31
@binchen2010

ich hab mein handy mit dem ich ins internet kann. es is ja auch egal ob dus glaubst oder nich, ändert ja nichts an meiner frage

binchen2010  07.11.2011, 11:14
@anonymus1234567

handy ist dort auch nicht erlaubt, nichtmal Besuch, zumindest am Anfang.

Aber nochmal du bist vorerst freiwillig geblieben, das hat dir die Sache mit der Einweisung erspart. Ob du nach 3 Tagen nicht mehr gefährdet bist entscheidet der Arzt und nicht du. Wenn er sich dafür entscheiden sollte dass du bleiben sollst, kannst du das wieder freiwillig tun, oder er wird das gegfebenenfalls vom Richter entscheiden lassen. Also erst mal den Arzt fragen.

Goodnight  07.11.2011, 15:15
@binchen2010

Einem Bekannten von mir hat man das Handy auch gelassen.

Für einen richterlichen Beschluss zur zwangsweisen Unterbringung muss es gute Gründe geben. Wenn Du die Klinik verlassen möchtest, mach den verantwortlichen Ärzten am besten in einem ruhigen Gespräch klar, dass es Dir gut geht und Du in der Lage bist, verantwortungsvoll für Dich zu sorgen. Jegliche Unsachlichkeiten werden die Ärzte darin bestärken, dass Du das nicht kannst und es somit "Grund" gibt, dass Du auf der Station bleiben solltest.

Wenn die Möglichkeit besteht, dass der Patient Suizidgefährdet ist, kann man eine längere stationäre Therapie erzwingen.

Wenn begründeter verdacht besteht das die person sich wirklich etwas antun will, dann kann man sie auch längerfristig verwahren. Bei guter Führung, glaub mir die merken wenn man lügt, kommt man auch wieder stundenweise fre, bzw wird auf eigenen wunsch entlassen.