Sozialgeld, stationäre Klinik?

7 Antworten

Ja, das stimmt und ist auch logisch.

Denn du wirst in dieser Einrichtung voll versorgt, musst dir also keine Lebensmittel kaufen.

Deswegen hast du einen geringeren Bedarf, so lange du in der Klinik bist.

http://www.widerspruch-sozialberatung.de/PDF/AK%20Papiere/SG%20Detmold%20Krankenhausverpflegung%201-6-2010.pdf

Das wäre regelmäßig nicht zulässig. Denn während eines KH- Aufenthaltes entstehen regelmäßig andere Kosten.

Kümmere Dich bitte um Deine "Befreiung" von der Eigenbeteiligung - 10Euro pro Tag im KH. Denn Dein Eigenanteil im Jahr liegt bei chronischer Erkrankung lediglich bei 1% Deines Einkommens - und bei Grundsicherung wird dazu nur der Regelsatz herangezogen.

Für den bereits angebrochenen Monat hast du dann ja bereits deine Sozialleistung erhalten. Davon musst du auch nichts zurück zahlen. Bist du aber einen kompletten Monat in stationärer Behandlung steht dir für diesen Zeitraum nicht der Regelsatz, sondern ein "Taschengeld" zu. Die Kosten der Unterkunft werden aber weiter geleistet, damit du deine Wohnung nicht verlierst. ist deine Entlassung aus der Klinik bereits absehbar, musst du wieder einen Folgeantrag auf die Regelsatzleistung stellen. Die gilt dann ab dem Entlassungstag wieder.

Ja, es wird pro Tag ein bestimmter „Tagessatz“ abgezogen, weil du dort ja auch verpflegt wirst.

Wenn der stationäre aufenthalt nicht länger als 6 Monate dauert muss das Jobcenter weiter voll zahlen. Das gilt für Krankenhäuser aber auch für Reha und Therapieeinrichtungen. Findet sich alles im § 7 Abs.4 SGB II wieder. Der Aufenthalt muss aber gemeldet werden.

Die verpflegung darf nach dem Urteil des BSG übrigens nicht angerechnet werden (B 14 AS 22/07 ER).

Von den Zuzahlungen kann man sich als Hartz-IV Empfänger übrigens befreien lassen wenn die Belastungsgrenze überschritten wird. Dieser liegt bei: Regelsatz stufe 1 (aktuell 446€) * 12 und davon 2% also 107,04€ im Jahr. Oder 53,52€ (1%) für chronisch kranke.