Wie Fehler des Zahnarztes nachweisen?
Guten Tag,
Ich habe seit ca. 1,5 Jahren Vollkeramikimplantate an den oberen Schneidezähnen 11 und 21.
Seit 6 Monaten habe ich die endgültigen vollkeramikkronen drauf, vorher ein Jahr lang nur kunstoffprovisorien.
Solange ich die Kunstoffprovisorien hatte, gab es keine Probleme.
Ca. 2-3 Monate nach Einsetzen der vollkeramikkronen fing das Zahnfleisch über einer der Kronen an rot zu werden und sich zu entzünden. Über der anderen Krone ist nichts.
Ich vermute, dass mit dem kronenrand der entzündeten Stelle etwas nicht OK ist, der Zahnarzt verneint dies.
Wahrscheinlich wird die Krone wieder entfernt, weil die Entzündung nicht zurückgeht.
Falls die Krone tatsächlich Schuld ist und die Entzündung wieder nachlässt, wie kann ich das im Nachhinein beweisen?
Ich bin privat versichert und musste den Großteil für die Kronen selbst bezahlen, aber wenn die Krone fehlerhaft ist, dann müsste ich das Geld doch vom Zahnarzt bzw. Techniker zurück bekommen, oder?
Aber wie weise ich es nach, wenn die Krone bereits entfernt wurde, und beim runternehmen wahrscheinlich zerstört wird?
Sollte ich vorher vielleicht zum privatgutachter?
Danke
2 Antworten
Für den privat versicherten Patienten gelten andere Gewährleistungsregelungen als bei gesetzlich Versicherten. Statt 2 Jahren gibt es nämlich 3 Jahre.
- Unterläuft dem Zahnarzt ein sogenannter Behandlungsfehler, der die Regeln der zahnärztlichen Kunst missachtet - zum Beispiel ein zu kurzer, ungenauer oder überstehender Kronenrand -, kann der Patient innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis von diesem Mangel Ansprüche gegen den Zahnarzt geltend machen.
Hier ermöglicht die Rechtsprechung dem Zahnarzt das Recht auf Nachbesserung, um Schadenersatzansprüche seitens des Patienten abzuwenden. Sollten mehrfache Nachbesserungsversuche dennoch nicht zum Erfolg führen oder ist dem Patienten der Weg zu dem Zahnarzt nach einem Umzug nicht zuzumuten, kann der Patient die Behandlung abbrechen. Dies gilt in Absprache mit der Krankenkasse nach einem Mängelgutachten auch für den gesetzlich versicherten Patienten. Ist der Behandlungsfehler als schwerwiegend bzw. als grober Behandlungsfehler einzustufen und konnte der Patient kein Vertrauen mehr in die Ordnungsgemäßheit der Leistungen des Zahnarztes haben bzw. ist es ihm unzumutbar, den Zahnarzt zwecks Durchführung der angebotenen Nachbesserung erneut aufzusuchen, kann der Patient den Behandlungsvertrag sofort kündigen und sogleich Schadenersatz- sowie unter Umständen Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
Viel Erfolg und alles Gute 🍀
Wende dich VORHER an deine Krankenkasse, wo du privat versichert bist, und schildere den Fall. Wichtig: die Krankenkasse ist und bleibt alleinige Herrin des Verfahrens. Sie gibt das Gutachten in Auftrag und sie bezahlt es auch.
Danke, aber ich glaube, nur die gesetzliche Krankenkasse kümmert sich um solche Fälle, nicht die private Krankenversicherung. Eventuell könnte mir die Zahnärztekammer helfen, habe ich vorhin erfahren.
Also ich würde, bevor irgendwas runtergenommen wird, zu einem Gutachter gehen oder eine Zweitmeinung einholen. Man sieht ja eindeutig, das dort etwas nicht stimmt.
Zwischen 21 und 22 sieht es meiner Meinung nach auch nicht ganz in Ordnung aus. Scheint auch leicht geschwollen und gerötet.
Wurde eine Allergie schon mal in Erwägung gezogen?
Ich wünsche dir alles Gute!
Danke, allergie kann es nicht sein, denn an anderer Stelle habe ich auch so ein Vollkeramikimplantat mit demselben Kleber und gar keine Probleme.
Dann tue dir selbst den Gefallen und hole dir eine Zweitmeinung ein. Das scheint wirklich nicht in Ordnung zu sein.
Danke. Ich war schon beim anderen Zahnarzt und er wusste nicht, woher das kommt. Außerdem : Welche beweiskraft hätte denn die zweitmeinung eines Zahnarzt vor Gericht? Ich muss doch dem Zahnarzt den Fehler beweisen, und zwar bevor die Krone runter ist...
Als Laie wird das „Beweisen“ für dich schwierig. Schon beim Gutachter gewesen? Ansonsten sind dir die Hände gebunden.
Beim Gutachter war ich noch nicht. Den müsste ich auch selbst bezahlen. Oder würde meine private Krankenversicherung einen Gutachter bezahlen? Ich weiß dass bei gesetzlich versicherten sich die Krankenkasse einschaltet, aber gilt das auch für die private Krankenversicherung?
Sowas müsste in deiner Police doch stehen, oder? Das kann ich dir leider nicht beantworten. Ich kenne mich mit Zähnen aus, aber bei den Versicherungen hört‘s bei mir auf!😅🙈
Danke, aber wie soll ich vorgehen, um den Fehler zu beweisen? Wenn die Krone runter ist, dann ist der Beweis zerstört. Ich muss vor dem entfernen der Krone etwas zu Beweissicherung unternehmen, aber was? Privatgutachten ist sehr teuer.