wer muss den krankenwagen und den notarzt bezahlen?

14 Antworten

Die kosten wird wohl die Krankenkasse übernehmen, kommt aber darauf an was der Notarzt in seinem Bericht schreibt. Wenn nicht wird es sauteuer.

tja das ist wohl ein streitfall, aber versuch es einfach mal dass es die versicherung zahlt

Hier noch mal:

hab das hier im netz gefunden:(weiß aber nicht ob es eine neue Regelung gibt)


****Ruf nach dem Rettungswagen kann teuer werden


Wer den Rettungswagen ruft, sich dann aber doch nicht mit ihm in die Klinik transportieren lässt, muss die Kosten des Einsatzes selbst bezahlen. Das entschied das BSG in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 2.11.2007.

Der 77-jährige schwerstpflegebedürftige Kläger ließ an einem Tag zweimal über die Notrufnummer 112 durch seine Ehefrau Hilfe rufen, nachdem er gestürzt war und sich auch mithilfe seiner Frau nicht mehr aufrichten konnte. In beiden Fällen rückte auf Veranlassung der örtlichen Feuer- und Rettungswache ein Rettungswagen an; die Sanitäter richteten den Kläger wieder auf. Nachdem der Notarzt ihn untersucht und keine schweren Verletzungen festgestellt hatte, weigerte sich der Kläger, mit dem Wagen ins Krankenhaus zu fahren. Die Stadt schickte dem Kläger einen Gebührenbescheid für die beiden Fehlfahrten des Rettungswagens in Höhe von 283 Euro. Der Kläger zahlte und beantragte bei seiner Krankenkasse die Erstattung der Kosten. Diese lehnte die Zahlung ab, weil sie die Kosten für Fehlfahrten nicht übernehmen dürfe. Genau so beurteilte das BSG nun die Angelegenheit.

Das BSG befand: Versicherte, die einen Rettungswagen nicht für den eigenen Transport benutzen oder keine Hauptleistung einer Krankenkasse in Anspruch nehmen, für die sie auf einen Transport angewiesen sind, können von ihrer Krankenkasse keine Fahrtkosten beanspruchen. § 60 Abs. 1 SGB V gebe den Versicherten nur dann einen Anspruch auf die Übernahme von Transportkosten, wenn sie tatsächlich transportiert würden und der Transport einer bestimmten Hauptleistung der Kasse (z.B. Behandlung im Krankenhaus) diene. Konsequenterweise knüpfe die Regelung über die Höhe der zu übernehmenden Fahrkosten in § 60 Abs. 3 SGB V denn auch nur an die Benutzung des jeweiligen Transportmittels an. Das BSG schloss: "Wer ein Fahrzeug nicht benutzt, mithin von ihm gar nicht gefahren wird, kann keine Erstattung von Fahrkosten verlangen".

Auch das Aufrichten einer hilflosen, zu Boden gefallenen Person sei keine Leistung der Krankenkasse, insbesondere keine häusliche Krankenpflege im Sinne des § 37 SGB V. Deshalb könne man auch nicht annehmen, die Kosten für die Einsätze des Rettungswagens hätten für eine andere Pflichtleistung der Kasse als den Transport aufgewandt werden müssen.

Ein Problem, auf das das zunächst mit der Sache befasste Sozialgericht hingewiesen hatte, bleibt nach der Entscheidung des BSG offen: Die Ehefrau des Klägers konnte bei Anruf der Notfallnummer 112 nicht wissen, ob ihr Mann in echter Gefahr war. Der allgemeine Rat geht doch dahin, lieber einmal zu oft die Nummer 112 zu wählen, als - etwa bei einem Schlaganfall - zu lange zu warten und dabei den Tod des Betroffenen oder irreparable Schäden in Kauf zu nehmen. Wer befürchten muss, auf den Kosten eines letztlich überflüssigen Rettungswageneinsatzes sitzen zu bleiben, wartet möglicherweise zu lange ab oder er ruft doch den Rettungswagen und lässt sich dann ohne zwingende Notwendigkeit im Krankenhaus behandeln.

Quelle: http://www.geldtipps.de/gesundheit-krankheit-pflege/krankenversicherung/ruf-nach-dem-rettungswagen-kann-teuer-werden

Reiswaffel87  14.05.2012, 14:43

Und auch hier nochmals: Dein Beitrag hat mit der obigen Frage nichts zu tun.

Antwortsuchend8  14.05.2012, 14:47
@Reiswaffel87

Recherchier du lieber mal und bring mal belege/urteile anstatt nur dumm rumzulabern ;)

Reiswaffel87  14.05.2012, 14:50
@Antwortsuchend8
  1. Kurze Frage: Bist du im Rettungsdienst tätig?
  2. Lies den von dir eingestellten Arikel bitte nochmals, dann wirst du verstehen, warum er nicht zur Frage passt.
derdorfbengel  18.05.2012, 16:38
@Antwortsuchend8

Das ist grundsätzlich und seit Jahr und Tag ein Problem mit @Reiswaffel. Er kann den Unterschied zwischen seiner Praxis und der Rechtslage nicht verstehen. Und kommt man ihm mit einer Rechtsquelle ist sein einziges "Argument": "ich hab aber ne tolle rote Leuchtjacke und darum stimmt, was ich sage".

Da kannst Du Dich fusselig reden, es ist Reden gegen eine Wand.

Die Krankenkasse bezahlt den Einsatz!

Eigentlich die Krankenkasse.