Muss man für den Krankenwagen bezahlen, wenn der Kranwagen einen vor Ort nicht mitgenommen hat?

1 Antwort

Von Experte SaniOnTheRoad bestätigt

Nein, es kommt keine Rechnung. Ein Rettungswagen erbringt im sozialrechtlichen Sinne bislang lediglich eine Transportleistung, auch wenn natürlich Untersuchungen und Maßnahmen der notfallmedizinischen Erstversorgung vom Personal durchgeführt werden. Demnach gilt, kein Transport, keine Rechnung und wenn ein Transport durchgeführt wird, dann werden die Kosten dafür bis auf einen Eigenanteil in Höhe von 10€ von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, der Rettungsdienst ist ein "normaler" Bestandteil der Gesundheitsversorgung.

Übrigens, ein Rettungswagen ist mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal besetzt, als medizinisch verantwortlicher Fachkraft mit einem Notfallsanitäter, der eine Ausbildung dazu hat, den Gesundheitszustand von Notfallpatienten zu beurteilen und zu entscheiden, ob eine Notärztin oder ein Notarzt hinzugezogen werden muss und eigenständig medizinische Maßnahmen der Erstversorgung bei Notfallpatienten durchzuführen, die Transportfähigkeit herzustellen und den medizinischen Zustand sowie seinen Verlauf zu überwachen. Aktuell kann die Aufgabe des medizinisch Verantwortlichen aber auch noch von einem Rettungsassistenten wahrgenommen werden. Als zweite Person und Fahrer, ist in den Gesetzen mindestens ein Rettungssanitäter vorgeschrieben. Der Notarzt kommt im sogenannten "Rendezvous- System" bei Bedarf abgetrennt vom Rettungswagen mit einem Notarzteinsatzfahrzeug hinzu, er wird anhand eines Notarztindikationskataloges von der Leitstelle gleichzeitig alarmiert oder vom Rettungsfachpersonal vor Ort nachgefordert. Der Notarzt kann dann auch Untersuchung und Maßnahmen abrechnen, ohne dass ein Transport in eine weiterbehandelnde Versorgungseinrichtung (in der Regel in das nächstgelegene, geeignete Krankenhaus) stattgefunden hat. Der Krankenwagen, der häufig fälschlicherweise mit dem Rettungswagen verwechselt wird, der ist wieder ein anderes Fahrzeug, er wird im Rettungsdienst für den Transport von Patientinnen und Patienten, die keine akuten Notfallpatienten sind aber medizinisch- fachliche Betreuung benötigen eingesetzt, ist deswegen personell geringer besetzt und weniger umfangreich in der notfallmedizinischen Ausstattung.

Mfg.