Was hat es mit diesem ,,Minderjährige dürfen nur mit der Erlaubnis der Erziehungsberechtigten das Krankenhaus verlassen.“ aufsich?

7 Antworten

Sollte doch klar sein, oder? So lange du minderjährig bist, darf das Krankenhaus dich nicht ohne Zustimmung deiner Eltern gehen lassen

Und wenn ich deine Äußerungen hier so lese („Wenn ich gehen will, dann gehe ich einfach“) bist du ja wirklich noch sehr kindisch und unreif und kannst das wirklich nicht sinnvoll selbst entscheiden

AndrzejPolak 
Fragesteller
 15.04.2018, 12:57

Was für kindisch. Es geht um die Frage was geschied, wenn ich einfach gehe. Nicht um die Beurteilung, ob ich unreif bin oder nicht!.

SaVer79  15.04.2018, 13:01

Je nachdem, wie das Krankenhaus deinen Gesundheitszustand beurteilt, wird man deine Eltern, die Polizei oder auch ggf. das Jugendamt informieren

AndrzejPolak 
Fragesteller
 15.04.2018, 13:06
@SaVer79

Ist das rechtlich erlaubf?. Das ist doch immerhin keine psychiatrische Anstalt?

SaVer79  15.04.2018, 13:08

Natürlich ist es erlaubt, die Polizei einzuschalten, wenn ein Kind heimlich aus dem Krankenhaus verschwindet....und anders wird es ja wohl kaum funktionieren

AndrzejPolak 
Fragesteller
 15.04.2018, 13:15

Danke

Bei Minderjährigen hat die personensorgeberechtigte Person (idR die Eltern) das Aufenthaltsbestimmungsrecht, daher muss wie bei der Einweisung in das KH auch bei frühzeitiger Entlassung die personensorgeberechtigte Person zustimmen.

Bei Minderjährigen wurde die Aufsichtspflicht an das KH von den Eltern für die Zeit der stationären Aufnahme übertragen, daher darfst Du nicht einfach so ohne Einverständnis deiner Eltern gehen.

Du kannst aber mit deinen Eltern reden....

AndrzejPolak 
Fragesteller
 15.04.2018, 12:49

Reden bringt nichts. Wenn ich jedoch gehe dann geh ich, passiert also nichts?

Hey AndrzeijPolak

Was hat es mit diesem ,,Minderjährige dürfen nur mit der Erlaubnis der Erziehungsberechtigten das Krankenhaus verlassen.“ aufsich?

Bist du minderjährig hat die Klinik die Aufsichtspflicht-heißt, ohne Genehmigung eines Erziehungsberechtigten darfst du die Klinik nicht verlassen.

Ziehst du das trotzdem durch und es passiert dir was ist die Klinik von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

AndrzejPolak 
Fragesteller
 15.04.2018, 12:50

Also kann ich gehen nur das Krankenhaus haftet nicht? Danke.

LouPing  15.04.2018, 12:53
@AndrzejPolak

Das entscheidet der diensthabende Arzt.

AndrzejPolak 
Fragesteller
 15.04.2018, 12:54

Was entscheidet er? Ob das Krankenhaus haftet, wenn ich gehe?

"Personen, die selbst in der Lage sind die Situation einzuschätzen..."

Das ist genau der Grund. Es dreht sich ja sicher um eine vorzeitige Entlassung und nicht um den regulären Entlassungstermin. Wenn die Ärzte sagen, dass ein Minderjähriger noch nicht bedenkenlos aus dem Krankenhaus entlassen werden kann und der Jugendliche will das trotzdem, dann ist der Schluss, den die Ärzte ziehen, dass du die Situation eben nicht selbst richtig einschätzt.

Es ist natürlich auch eine Haftungsfrage. Wenn die den Jugendlichen entlassen und er bricht auf dem Weg nach Hause zusammen, dann ist das Krankenhaus haftbar und das kann teuer werden. Da benötigen sie die Unterschrift der Erziehungsberechtigten, damit sie von dieser Haftung enthoben werden.

AndrzejPolak 
Fragesteller
 15.04.2018, 12:53

Wenn der Erziehungsberechtigte nicht unterschreibt und ich geh, dann haftet das Krankenhaus einfach nur nicht?

Panazee  15.04.2018, 13:40

Deine Erziehungsberechtigten können das Krankenhaus dann verklagen und das kann für das Krankenhaus sehr teuer werden. Da liegt das Problem.

AndrzejPolak 
Fragesteller
 15.04.2018, 14:23

Danke Dir.

Das erklärt sich doch von selbst.

Solange du minderjährig bist, haben deine Eltern das zu entscheiden.

AndrzejPolak 
Fragesteller
 15.04.2018, 12:50

Ne erklärt es sich nicht.