Verdienstausfall-Erstattung oder Kinderkrankengeld?
Hallo in die Runde 😊
Mein Sohn (2 Jahre) wurde ambulant operiert und mein Mann war als Begleitperson dabei. Ich habe gedacht, dass dann die Krankenkasse in dem Fall den Verdienstausfall erstattet. Leider scheint dem nicht so zu sein, da wir ein Schreiben erhalten haben, in dem der Antrag abgelehnt wurde. Bekommt man dann Kinderkrankengeld oder gibt's dann gar nichts ? Meine Krankenkasse ist da momentan überhaupt keine Hilfe..vielleicht wisst ihr das ja? Im Internet finde ich leider nur etwas über Verdienstausfall-Erstattung bei stationärer Behandlung.
💡
3 Antworten
Hat denn der behandelnde Arzt eine Bescheinung für die Erkrankung deines Kindes ausgestellt? Wenn ja, muss die Krankenkasse diese akzeptieren. Allerdings machen Ärzte das oft nicht, wenn es eine ambulante Operation ist- und ja, dann gibt es keine Leistung der Krankenkasse.
Dann muss dein Mann den Tag Urlaub nehmen, Überstunden abbauen oder unbezahlten Urlaub nehmen. Und bitte, das nächste Mal VORHER nachfragen bei der Krankenkasse.
Mit welcher Begründung lehnt die KK denn ab?
Zunächst wäre mal zu klären, ob dein Arbeitgeber oder der deines Mannes eine bezahlte Freistellung für solche Fälle gewährt
wurde denn vom Arzt für das Kind die Bescheinigung (Muster 21) ausgestellt?
oder habt ihr das formlos beantragt? ohne die o.g. Besceheinigung gibts tatsächlich nichts.
Mit der Begründung, dass sie nur bei stationären Aufnahmen einen Verdienstausfall erstatten..aus rechtlichen Gründen 🤷♀️