Fahrtkosten Erstattung für Fahrtkosten zur Tagesklinik?

5 Antworten

Hallo,

ja, es besteht grundsätzlich Anspruch auf Fahrkostenerstattung (wie bei jeder stationären Behandlung).

Es gibt aber Besonderheiten:

  • man benötigt eine ärztliche Bestätigung über das medizinisch notwendige Verkehrsmittel - am besten auf einem Krankenkassenvordruck (sonst zählen nur die Kosten für Bus und Bahn).
  • von der Erstattung werden 10% (mindestens 5 und höchstens 10 Euro) pro einfache Fahrt abgezogen (Ausnahme: man ist zuzahlungsbefreit). Ggf. auch im Telefonat das Thema Zuzahlungsbefreiung ansprechen.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Tagesklinik hat sowas ständig, die wissen ganz genau wie man verfahren muss. Frage dort und das schnell. Manche Erstattungen muss man vorher beantragen, sonst bekommt man sie nicht.

Wie wäre es, wenn du bei deiner Krankenkasse direkt anfragtest? Diese hat bestimmt eine ganztägig erreichbare Hotline und kann zuverlässigere Auskünfte erteilen als irgendwelche User.

Das wäre aber zu einfach und hätte auch schon längst erledigt sein können.

@onkelhelga

Ihr seid so schlau. Wäre dort jemand erreichbar gewesen, hätte ich das tatsächlich gemacht.

@verreisterNutzer

Deine Krankenkasse ist nicht erreichbar? 😂

@onkelhelga

Nein, seit gestern nur Warteschleife und dann fliegt man raus. So schlau war ich selbst schon.

@onkelhelga

Ist mir total egal, was Du darüber denkst. Ich weiß ja, wie es war.

@verreisterNutzer

Das ändert aber nichts daran, dass hier keiner weiterhelfen kann. Vielleicht hat die Krankenkasse ja auf deren Webseite ein Downloadcenter, wo man sich notwendige Formulare selbst runterladen kann.

das kann nur deine persönliche Kasse beantworten, die auch weitere Hintergrund Infos zum Fall hat

Frage BEI DER KRANKENKASSE nach Antragsformularen für die Erstattung der Fahrtkosten. Dann wird man dir gleich erklären, welche Angaben und Unterlagen die benötigen bzw. ob und wie viel erstattet wird.