Haushaltshilfe Krankenkasse?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das mit dem Betrag bei der Erstattung des Verdienstausfalles kann nicht ganz stimmen. Dein Mann bekommt, wenn er unbezahlten Urlaub nimmt, den vollen Nettolohnausfall bis zum Höchstbetrag Krankengeld maximal.

Ruf bei der Krankenkasse an und widersprich diesem Bescheid. Beantrage die Haushaltshilfe gem. §38 SGB V und zwar Nettolohnausfall für deinen Mann.

Beachten müsst ihr allerdings, dass er nur einen Monat unbezahlten Urlaub nehmen kann, denn dann muss ihn der Arbeitgeber bei der Krankenkasse abmelden- und dann ist er nicht krankenversichert- es sei denn, er kann bei dir in die Familienversicherung für diese Zeit.

Diese zeit solltet ihr nutzen, um zu überlegen, wie die Zeit danach gestaltet werden kann- du wirst um eine externe Haushaltshilfe nicht herumkommen. Es sei denn die Omas springen ein.

Für die gilt nämlich gleiches wie für deinen Mann.

Eigentlich müssen sich Verwandte gerader Linie unentgeltlich helfen. Entstehen ihnen aber durch die Hilfe im Haushalt bei dir Unkosten wie Fahrkosten oder ebenfalls Nettolohnausfall, kann auch dieser geltend gemacht werden.

Es hängt aber alles immer an den Arbeitgebern, weder der deines Mannes noch der von Mutter oder Schwiegermutter muss unbezahlten Urlaub gewähren.

Setze dich einfach mit der nächstgelegenen Sozialstation in Verbindung. Die beraten dich kostenlos und kümmern sich dann um alles.

Schön wäre es - nur Sozialstationen schütteln keine Haushaltshilfen aus dem Ärmel.

@wilees

Wenn du solche Erfahrungen mit einem ambul PD hattest, dann war das wohl nicht der Richtige PD.

Das was du da schreibst ist eine Ausnahme.

@wilees

Ich arbeite bei einer Sozialstation. Und bei uns sind mehr Haushaltshilfen unterwegs als Pflegekräfte.

Du kannst bei deiner Krankenkasse einen Antrag auf Haushaltshilfe und Kinderbetreuung, nach dem § 38 SGB V beantragen.

Voraussetzung ist, dass mind. ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt wohnt und keine weitere Person im haushalt wohnt, die die HW erbringen könnte.

Und der behandelndet Arzt muss dir bestätigen, dass du für die Dauer der Erkrankung die HW und Kinderbetreunung nicht selbstständig, bzw. nicht alleine erbringen darfst und deshalt eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuung benötigst

Bei dir sind alle Voraussetzungen erfüllt.

Du musst dir jetzt im Vorfeld einen ambul. Pflegedienst suchen, der neben der Hauswirtschaft auch Kinderbetreuung anbietet.

Diese findest du im Pflegenavigator, bzw. die Krankenkasse kann dir Anbieter solcher Leistungen benennen.

Hast du die Kostenübernahme von der Kasse bestätig, so kann der PD seine erbrachte Leistungen direkt mit der Krankenkasse bábrechnen.

Lass dich von den negativen Aussagen einer Userin nicht beirren.

Mir ist noch was eingefallen: Bei uns im Ort werden solche Hilfen für 8 Euro/Stunde über das Rathaus/Bürgerbüro vermittelt.

Hast schon mal versucht über die Krankenkasse was zu beantragen? Kannst doch da sagen das du für Kind und Haushalt Hilfe brauchst.

Oder freunde? Familie?