Erstattung bei roten Rezepten?

6 Antworten

Nein. Für das Rote hast Du die Zuzahlung bezahlt, das Blaue war nicht verschreibungspflichtige und wird deshalb auch nicht von der Krankenkasse übernommen. 

Hallo, das mit dem blauen Rezept habe ich mir schon gedacht. 

Das rote Rezept habe ich jedoch komplett bezahlt. 

nein, das blaue wird verwendet wenn die medies zwar verschreibungspflichtig sind, nicht jedoch zum leistungskatalog der gesetzlichen kk gehören.

auf dem grünen werden medies die nicht verschreibungspflichtig sind aufgeschrieben.

Bei uns sind die rezepte alle weiß. Das spart farbe!

Für das rote Rezept hast Du, wenn da nur eine Medikament draufstand, die gesetzliche Zuzahlung von 5,- Euro geleistet. Dieses Rezept wird an Deine Krankenkasse weitergereicht, deshalb hat sie behalten.

Ein blaues Rezept bekommt man nur dann, wenn Sachen nicht verschreibungsfähig sind, ist also ein Privatrezept. Das musst Du vollständig selbst bezahlen, normalerweise bekommt man das aber quittiert zurück.

lg Lilo

Moin.

Das rote bzw. Rosafarbene Rezept ist ein Kassen- oder auch Vertragsrezept. Es ist das normale Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden und zu denen Du abhängig vom Preis und den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der jeweiligen, gesetzlichen Kasse und dem Arzt bzw. der Apotheke, eine Zuzahlung zu leisten hast.

Das blaue Rezept ist ein Privatrezept. Es ist in erster Linie für privat versicherte bestimmt, wird aber auch für gesetzlich Versicherte ausgestellt, wenn ein Medikament zwar verschreibungspflichtig ist, aber nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten ist. Verschreibungen auf einem blauen Rezept müssen in vollem Umfang vom Patienten selbst bezahlt werden.

In der Regel ist es so, dass die Apotheken das blaue Rezept nicht behalten, sondern es lediglich durch einen Stempel und das darauf schreiben des Betrages entwerten (es also für weitere Einlösung ungültig machen) und es dann dem Patienten wieder mitgeben. Eingelöste, blaue Rezepte können vom Patienten ggf. bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.

Ferner gibt es noch grüne und gelbe Rezepte. Die grünen Rezepte sind Empfehlungsrezepte, also Verschreibungen von nicht verschreibungspflichtigen, also auch ohne Rezept erhältlichen Medikamenten. Das gibt es z.B. für die meisten Erkältungsmedikamente oder rezeptfreie Schmerzmittel. Der Arzt drückt damit gegenüber der Apotheke lediglich aus, dass er Dir von den vielen rezeptfreien Medikamenten für Deine Behandlung ein spezielles explizit empfiehlt. Das Rezept ist nicht bindend und das Medikament muss in dem gleichen Umfang bezahlt werden, wie wenn Du es Dir ohne Rezept selbst in der Apotheke kaufst.

Das gelbe Rezept ist ein BTM-Rezept, ein spezielles Rezept für starke Schmerzmittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, etwa Morphin und dessen Derivate, etwa Fentanyl oder reines Tilidin. Bezüglich der Zuzahlung gilt für sie das Gleiche wie für das Rosafarbene Rezept.

Insofern hast Du bei dem rosafarbenen Rezept alles richtig gemacht, hättest Dir das blaue aber abgezeichnet zurück geben lassen sollen, um es ggf. für die Steuererklärung (Außergewöhnliche Belastungen) verwenden zu können, wobei allerdings je nach Einkommensart, -höhe und Familienstand erst ein bestimmter Prozentsatz überstiegen sein muss.

<

Super erklärt! DH!

Hallo,auf das rote Rezept musst du anteilig Medikamentenzuzahlung leisten (zwischen 5 und 10 € pro Medikament), der Rest übernimmt deine Krankenkasse.Medikamente auf dem blauen Rezept musst du komplett selber tragen.