Neuer Partner darf sich auf Kind nicht krank schreiben lassen - rechtens?

10 Antworten

Hast du schon die vollen Tage (20 für alleinerziehende) ausgeschöpft? Das ist übel, dein Partner kann noch sehr der "Papa" sein, solange er das Kind nicht adoptiert, hat er keine Chance, aber selbst dann wären es nur 20 Tage für euch beide- stellt euch nicht besser als vorher. Du interpretierst den Begriff Familie im Sinne von emotionaler Bindung- rechtlich seid ihr keine, auch wenn der Partner z.B. bei Leistungen wie der ARGE berücksichtigt wird. Das ist deutsches Recht.

Hallo,

die Krankenkasse richtet sich nach § 45 SGB V. Wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind, wird Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gezahlt. Der neue Partner, der weder Stiefvater noch Adoptivvater ist, hat keinen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes.

Arbeitsrechtlich ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt, ob er Anspruch auf bezahlte oder unbezahlte Freistellung oder weder noch hat.

Ist die eigene Ausbildung eine anerkannte Berufsausbildug nach dem Berufsbildungsgesetz? Dann ist m.E. eine Begrenzung der Krankheitstage nicht rechtens (zumindest nach Ende der Probezeit).

Möglichkeit für die Zukunft:

  • Heirat

  • Adoption

  • Partner wechselt zu einem Arbeitgeber mit einem passenden Tarifvertrag

Gruß

RHW

Im Übrigen hat man nach § 45 SGB v als Alleinerziehende die doppelte Anzahl von Krankengeldtagen im Vergleich zu einem Elternteil bei Verheirateten.

doch auf die ihr rechtlich zustehenden Tage (20 für alleinerziehende) schon. Ich habe das so verstanden.

das ist rechtens und auch richtig so.

da kann ja jeder kommen und sagen er muss ein Kind betreuen.. da kann man leider nichts machen. evtl noch kann dein Partner sich selbst krank schreiben lassen- was aber nicht legal wäre.

Ansonsten steht es ihm und dir frei Urlaub zu nehmen.

In der Ausbildung kann Urlaub nicht disponiert werden.

@PrutzenOst

Warum nicht, unsere Azubis planen ihren Urlaub auch selbst- unter Berücksichtigung von Berufsschulblock z.B. In vielen Betrieben geht das sehr wohl- und man hat auch immer mehr Urlaubstage als z.B. Betriebsferien, weil der Betrieb geschlossen ist.

Dein neuer Partner hat keine Rechte für Dein Kind, also kann er nur unbezahlten Urlaub nehmen, wenn das Kind erkrankt ist und Du nicht selbst beim Kind bleiben kannst. Auch bei den Eltern sind die bezahlten Krankentage für ein Kind beschränkt. Für die Zukunft könnt Ihr ja versuchen, daß Dein Partner Dein Kind adoptiert, dann wäre Dein Problem geklärt. Der Kindesvater ist doch bestimmt damit einverstanden, wenn er sich sowieso nicht um sein Kind kümmert. Allerdings brauchte er dann auch keinen Unterhalt mehr zahlen, alle Rechte und Pflichten würden auf den Adoptivvater übergehen.

Ich würde der Beschäftigungsfirma Deines Partners nach meinem Wissen zunächst zustimmen.

Vielleicht wäre es eine gute Idee, bei Deinem Ausbildungsunternehmen nachzufragen, wie denn das mit Fehlzeiten pragmatisch reguliert werden könnte - schließlich kannst Du ja trotz "Krankheit" lernen, Bücher lesen, Übungen machen usw.