Unvallhergang nicht schildern Krankenkasse?

1 Antwort

Hallo,

meist ist im Erinnerungsschreiben bereits etwas zu den Folgen angegeben.

Sonst wird sich die Krankenkasse auf diesen Paragraphen berufen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__66.html

In den allermeisten Fällen reicht auch ein Anruf bei der Krankenkasse. Der Verletzte bekommt nie eine Rechnung der Krankenkasse (Ausn: gewollte Selbstverletzung oder Verletzung bei einer Straftat) § 52 SGB V

Wenn die Verletzung rechtlich wie ein Arbeitsunfall behandelt wird, bekommt der Verletzte ggf. seine Zuzahlungen erstattet.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung