Überweisung vom Arzt nicht engelöst - Strafzahlung fällig?

8 Antworten

So ein Quatsch. Der Arzt bietet dir damit die Möglichkeit, einen Facharzt aufzusuchen. Wenn du diese Möglichkeit nicht wahrnimmst, ist das ganz allein deine Sache und hat nichts mit Strafzahlungen zu tun. ;)

Die Überweisung ist immer innerhalb des Quartals gültig, in dem sie ausgestellt wurde. Quartal immer 3 Monate, beginnend zum Jahresbeginn:

  1. Quartal: Januar, Februar, März
  2. Quartal: April, Mai, Juni
  3. Quartal: Juli, August, September
  4. Quartal: Oktober, November, Dezember

Ob Du die Überweisung nutzt oder nicht, ist egal. Das ist ja nur ein Schein damit a) der Arzt zu dem Du gehst das richtig abrechnen kann und b) er deine Befunde an den Überweisenden Arzt weiterleitet.

Da ja durch die Nicht-Nutzung keine Kosten oder Schäden entstehen, gibt es auch kein Grund für eine Strafe. Es kann ja sein Du hast was und willst zu einem Facharzt. aber bevor Du einen Termin bekommst ist alles wieder in Ordnung... und dafür sollst Du dann bestraft werden, entweder mit einer Geldstrafe oder damit, dass Du unnötig zum Arzt gehst (und damit auch unnötig Kosten verursachst)? Nicht sehr logisch oder ;)

Wichtig ist nur: Wenn das Quartal rum ist, benötigt man eine neue Überweisung.

Es ist ja keine Leistung durch den anderen Arzt erbracht worden, wo keine Kosten entstanden sind, kann auch keine "Strafe" erfolgen. Also keine Sorgen machen!

So ein Quatsch natürlich nicht. Es steht dir frei zum Arzt zu gehen. Was meinst du, wieviele Überweisungen ich schon nicht genutzt habe.

nein, aber er braucht dann ggf. ne neue..........................