Trotz Krankmeldung arbeiten dann doch krank?

4 Antworten

Deine "Fehleinschätzung" Deiner Arbeitsfähigkeit mit der Folge, dass Du Deinen Arbeitsversuch unterbrichst/nicht fortführst, führt nicht zu einer Unterbrechung der vom Arzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit.

Wenn Du also nach diesem eintägigen Arbeitsversuch wieder zu Hause bleibst, wird dieser eine Tag, an dem du gearbeitet hast, so "betrachtet" wie die übrigen Tage, an denen Du nicht arbeiten konntest.

Du brauchst keine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; dieser Tag Deines Arbeitsversuchs wird aber nicht von den 42 Tagen abgezogen, die der Arbeitgeber wegen gleicher Erkrankung Lohnfortzahlung leisten muss.

Bricht ein Arbeitnehmer die Arbeit/einen Arbeitsversuch nach kurzer Zeit wegen Schmerzen etc. wieder ab, wird regelmäßig ein „untauglicher Arbeitsversuch“ vorliegen. Dieser unterbricht die Arbeitsunfähigkeit nicht.

(Quelle: https://www.gloistein-partner.de/durchgaengige-krankheitarbeitsunfaehigkeit-im-arbeitsverhaeltnis-bei-wechselnden-erkrankungen-und-aerztlichen-erstbescheinigungen-wie-lange-muss-der-arbeitgeber-entgeltfortzahlung-an-den-arbeitnehm )

Das nennt man vergeblichen Versuch der Arbeitsaufnahme, ist letztendlich deine persönliche Fehleinschätzung, der Medizinmann war ja eh der Meinung, das es länger dauern wird und hat sicherheitshalber seine zuvor gewürfelten Hühnerknochen befragt.

Das nennt man vergeblichen Versuch der Arbeitsaufnahme

Und was folgt daraus? Das ist ja schließlich die Frage.

@Familiengerd

Lieber Gerd, das bedeutet, dass die eigene Einschätzung verkehrt war und der liebe Onkel Doktor mit dem Ende der Arbeitsunfähigkeit recht hat. ;o)

Er wurde ja vom Doc nicht arbeitfähig geschrieben.

@Quandt

Ach! Die Frage war "Und was folgt daraus?" und nicht, was das (inhaltlich) bedeutet. Deine Erwiderung ist die gleiche Aussage wie Deine Antwort, nur in anderer Formulierung.

Damit ist aber nicht die Frage des Fragestellers beantwortet - und darauf zielte meine Nachfrage "Und was folgt daraus?".

@Familiengerd

Ach, Gerdchen, er ist arbeitsunfähig, auch nach/bei dem vergeblichen Versuch der Arbeitsaufnahme.

Genaugenommen hat der Arbeitgeber gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen und hätte ihn nicht arbeiten lassen dürfen.

@Quandt

Ach, Quändtchen, das ist immer noch (im 3. "Anlauf"!) keine Antwort auf die Frage des Users, ob er jetzt eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung braucht oder nicht.

Dass der Arbeitgeber gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen haben dürfte, ist wohl richtig.

@Familiengerd

Als Dozent habe ich gelernt, selber denken vertieft das Verständnis. Noch mal zum Nachklöppeln: da er nicht arbeiten gedurft hätte, ist er krank und benötigt keine neue AU.

@Quandt
ist er krank und benötigt keine neue AU

Na also, geht doch! Endlos eine präzise Antwort auf die Frage!

da er nicht arbeiten gedurft hätte

Wie kommst Du denn bloß darauf, dass der Fragesteller nicht hätte arbeiten dürfen?

Als Dozent habe ich gelernt [...]

Dozent?? Tatsächlich?? Dann hast Du aber wohl nicht aufgepasst, als es darum ging, auf konkrete Fragen auch konkrete Antworten zu geben.

Übrigens:

Er wurde ja vom Doc nicht arbeitfähig geschrieben.

So etwas ("Gesundschreibung") gibt auch es nicht - von Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Wiederaufnahme der Arbeit bei bestimmten (z.b. infektiösen) Erkrankungen in besonderen Bereichen (Nahrungsmittel, Krankenpflege usw.) abgesehen.

@Familiengerd

Selber Denken stärkt die Ganglien.

Als Dozent kannst Du nicht gearbeitet haben, gelle?

@Quandt
Selber Denken stärkt die Ganglien.

Wofür soll das ein "Argument" sein? Und was hat das mit den Aussagen hier zu tun?

Als Dozent kannst Du nicht gearbeitet haben

Dozent! Wow! Du scheinst Dir ja viel darauf einzubilden.

Nur merkt man nach Art und Inhalt Deiner Äußerungen bei Dir jedenfalls nichts davon.

@Familiengerd

Nö, der Dank meiner Studenten an der Uni war ausreichend und 5 Jahre sprechen nicht für ein zufälliges Ereignis. Deine Einschätzungen interessieren mich letztendlich soviel, wie wenig.

Dafür strotzen deine Kommentare vor empathischer Weissheit ...

Keiner zwingt dich, dich an die ärtzliche Krankschreibung zu halten.

Allerdings sollte man den ärztlichen Rat besser befolgen. Zudem kommt das beim Vorgesetzten und Kollegen auch irgendwie merkwürdig rüber.

Mit der Krankschreibung sollst du Zeit zur Erholung bekommen und der Arbeitgeber kann die Kosten deiner Lohnfortzahlung teilweise über die Krankenkasse erstattet bekommen.

Aber Achtung. Wenn dein Arbeitgeber sich deinen Lohn von der Krankenkasse erstatten lässt, du aber gleichzeitig in der Firma arbeitest, wäre das Betrug.

Wenn du trotz Krankmeldung arbeiten gehst, schreibst du dich quasi selbst gesund. Das ist dein gutes Recht. Dann benötigst du aber eine neue Krankmeldung, wenn du am nächsten Tag wieder nicht arbeiten gehst. Du hast deine erste Krankmeldung praktisch selbst ungültig gemacht, dadurch dass du wieder auf Arbeit bist.

Das ist nicht zutreffend (siehe meine eigene Antwort).