Schließt die ärztliche Schweigepflicht Privates mit ein

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Die ärztliche Schweigepflicht bezieht sich nur auf Dinge, die im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit stehen. Privatgespräche fallen nicht darunter, auch wenn sie in der Praxis im Rahmen einer Untersuchung/ärztlichen Beratung geführt werden.

Insgesamt gesehen, war es weder vom Arzt noch von Dir besonders clever, den Inhalt dieses jeweils vertraulichen Gesprächs weiterzugeben, da jeweils das Vertrauen der anderen Person geschädigt wurde.

Das ist eine private Angelegenheit und hat mit der aerztlichen Schweigepflicht nicht das geringste zu tun.

Kommt nunmal drauf an, ob der Bekannte es dem Arzt in seiner Tätigkeit als Arzt anvertraut hat (ein Beweis dafür wäre, wenn er es in der Sprechstunde getan hätte) oder ob die beiden gemeinsam zusammen im Kino oder in der Kneipe waren. Solange der Arzt in der Praxis ist, ist er auch im Dienst- und soziale Dinge gehören selbst bei einem Hausarzt mit zu seinen Aufgaben (wofür er sich aber im Allgemeinen keine Zeit nehmen würde, es sei denn, der Patient hat psychische Probleme).

Dasselbe gilt bezüglich des Gespräches des Arztes mit dir. Aber da ist es eindeutiger, da du ja gar kein Patient von ihm bist.

Im Allgemeinen ist es IMMER problematisch, wenn ein Arzt 2 Rollen hat- Arzt sein für jemanden und gleichzeitig privater Freund. Die meisten Ärzte verweisen dann für die Arzttätigkeiten an einen Kollegen. Und nur das halte ich auch für professionell.

Du selbst bist kein Arzt und kannst daher quatschen soviel du willst. Solange du nicht Falschinformationen verbreitest, die rufschädigend sind. Wahrheiten, die rufschädigend sind, sind genauso erlaubt wie Meinungen.

Hallo endzeitler, ich glaube, daß ein Arzt auch mal das Recht haben sollte über Privates zu Reden, wenn es sich nicht um gesundheitlichen Themen handelt die eines seiner Petienten betrifft. Aber er sollte als Arzt vielleicht immer etwas genauer abwägen, was er öffentlich Preisgibt. Aber ihn deshalb wenn nichts bekannt ist schwierigkeiten zu machen, halte ich nicht für Sinnvoll."

Ärztl. Schweigepflicht bezieht sich auf alles,w as der Arzt im Rahmen seiner Tätigkeit erfährt. Privat ist was anderes. Schwierig wirds, wenn Privatblabla in Sprechstunde.. da ist er wohl kaum belangbar, aber nen tollen Eindruck macht das ja irgendwie auch nicht.