Psychiaterwechsel im Quartal nicht erlaubt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Grund ist diese gesetzliche Regelung:

(3) Die Versicherten sollen den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt innerhalb eines Kalendervierteljahres nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wechseln. Der Versicherte wählt einen Hausarzt. Der Arzt hat den Versicherten vorab über Inhalt und Umfang der hausärztlichen Versorgung (§ 73) zu unterrichten; eine Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung hat er auf seinem Praxisschild anzugeben.

(3a) Die Partner der Verträge nach § 82 Abs. 1 haben geeignete Maßnahmen zu vereinbaren, die einer unkoordinierten Mehrfachinanspruchnahme von Vertragsärzten entgegenwirken und den Informationsaustausch zwischen vor- und nachbehandelnden Ärzten gewährleisten.

Grundlage:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__76.html

Hintergrund ist, dass die Krankenkassen die meisten ärztlichen Leistungen mit einer Pauschale pro Quartal bezahlen. Je mehr Ärzte man pro Quartal ohne Überweisung aufsucht, desto mehr Pauschalen hat die betreffende Krankenkasse zu zahlen.

Bei einer Psychotherapie zahlt die Krankenkasse pro Sitzung.

Gruß

RHW

Danke für die Info! Jetzt versteh ich es. Allerdings wundert es mich, dass ich ausschließlich im Zusammenhang mit Psychiatern diese Regelung gehört habe..... Naja, vielleicht kommt das bei somatischen Ärzten einfach ganz selten vor....

@Markus1804

Evtl. ist man bei psychischem Krankheiten eher auf der Suche nach dem 100% richtigen Arzt. Bei anderen Erkrankungen ist man da vielleicht realistischer: es gibt fast nie den 100% richtigen Arzt.

Es kann auch krankheitsbedingt so sein, dass man gerne einem Arzt die eigenen Probleme schildert. Wenn der Behandler dann anfängt, die Probleme zu besprechen und Verhaltensänderungen erwartet, welchselt man zum nächsten Arzt.

Es ist für Gesunde und Kranke immer einfacher, wenn andere Schuld haben.

@RHWWW

Danke für den Stern!

Die Kassen machen das unterschiedlich. Manchen ist es recht, anderen nicht. Grundsätzlich würde erwartet, dass man bei einem Arzt die Behandlung abschließt und dann zum nächsten geht. Wenn Du es anders machst, ist es aber nicht verboten. Nur solltest Du nicht dauernd wechseln.

Facharzt ist Facharzt ob das nun ein Psychiater oder Orthopäde ist spielt da keine Rolle. Natürlich kann man wechseln da jeder eine freie Arztwahl hat.

Das kann schon sein, jedoch kann man grundsätzlich einem Arzt das Vertrauen entziehen und somit wechseln.