Privatversicherung fordert nachwirkend Risikozuschlag

4 Antworten

Da Rücken- und Wirbelsäulenbeschwerden weder stationäre Krankenhausaufenthalte sind, noch OPs, dürfen die keine Nachzahlung verlangen. Tarif erhöhen finde ich auch merkwürdig. Sowas müsste dann in deinem Vertrag stehen.

Hallo,

wie war denn der genaue Wortlaut der Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag?

Entscheidend ist, ob die damaligen Fragen korrekt beantwortet wurden.

.test.de/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-0/

-> 3 mal "w" ergänzen!

Gruß

RHW

Gibt es ein Beratungsprotokoll vom Versicherungsmakler? Was ist dort vermerkt?

hallo warum hast du diese behandlungen nicht umfangreich angegeben und dem versicherer ein angebot machen lassen? somit hast du die vertragliche anzeigepflicht verletzt, es spielt keine rolle, ob was war oder nicht.

beste grüsse

dickie59

Sie haben dieGesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, das ist es und damit steht der PKV es zu, den Risikozuschlag zu erheben und eine Nachforderung auch. Seien Sie froh, dass sie ihnen den Vertrag wegen Unterschlagung von relevanten Informationen nicht storniert haben, dann würden sie nämlich die Beiträge behalten und sie dürften- ebenfalls rückwirkend die höheren Beiträge ca. 150,--€ bei ihrer GKV nachentrichten seit Ausscheiden.