Pferd verletzt wer haftet?


21.12.2020, 12:51

Zu erwähnen ist noch, dass die Stallbesitzerin und ich keinen Vertrag abgeschlossen haben, um eben diese Haftung ihrerseits auszuschließen..

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Nachweis, dass das andere Pferd dein Pferd angegriffen hat und es hierbei zu Schaden gekommen ist, ist von dir zu erbringen. Dabei wird, wie bei Weideunfällen bei dem verletzten Pferd durch die mitwirkende Tiergefahr von einer 50%igen Mitschuld ausgegangen.

Solltest du dem Stallbetreiber ans Leder wollen musst du nachweisen können, dass er schuldhaft seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, indem zB die Abtrennungen zw. den Boxen nicht richtig angebracht gewesen wären, oä.

Ein Pferd kann jederzeit in einer Box ausrutschen, genau wie auf einer Stallgasse, auf der Weide, auf der Strasse,... dies kannst du dem Stallbesi nicht anlasten.

Ein großer Stressfaktor, der nach Studien bei Boxenpferden häufig zu Magengeschwüren führt, ist, dass Boxenhaltung Herdenverhalten unterbindet. Dabei geht es nicht darum, ob sie sich beknabbern können, sondern darum, dass ein ranghohes Pferd ein rangniederes immer wieder schicken möchte, schon alleine, um zu sehen, ob es noch höhergestellt ist. Nun kann das rangniedere aber nur bis zur nächsten Wand und hat Stress, weil es weiter weg möchte. Das ranghöhere hingegen hat Stress, weil das rangniedere nicht weiter weicht.

Das ist Fakt und nur dadurch zu beheben, genug Platz zu bieten, z. B. durch einen großen Auslauf für beide. Sperrt man die nun ein, kann es durchaus doofe Situationen geben. Lahmheiten aus Boxenhaltung kommen sehr oft davon, dass Pferde, die weich stehen und eng wenden müssen und das mehr als ein Drittel ihrer Zeit, mit den davon geschwächten Beinen gegen Wände donnern.

Ein Stallbesitzer könnte da bestenfalls einen moralischen Schuldanteil haben, wenn ihm das bekannt ist und er wider besseres Wissen Boxenhaltung anbietet. Aber wenn die Pferdebesitzer es so wollen 🤷

in der box können unmöglich "schleifspuren" zu sehen sein.

niemand haftet, da du den "tathergang" nicht beweisen kannst. möglicherweise ist dein pferd gar nicht so unschuldig.

wie dem auch sei - es war niemand dabei.

und solche vorgänge gehören zum allgemeinen risiko beim halten eines pferdes. da haftet weder die versicherung der angenommenen "täterin" noch der pferdehalter - sprich der stallbetreiber.

die lahmheit kommt wahrscheinlicher vom treten gegen die trennwand. es steht dir frei, die box deines pferdes gegen übergriffe zu sichern. der stallbesitzer darf dich an einer solchen massnahme nicht hindern.

definiere bitte "übergangsweise"

In der Box ausrutschen und stürzen kann immer passieren.

Solange der SB kein Glatteis in den Boxen hat, ist das normal und keine Pflichtverletzung.

Die Halterin des beißenden Pferdes muss für die Behandlung des Bisses aufkommen, mehr aber nicht. Es war wohl eher niemand dabei, oder?

momolino09 
Fragesteller
 21.12.2020, 12:54

Nein, das ist wohl nachts passiert.

Da haftet niemand, du selbst musst das bezahlen.

Keiner hat einen Fehler gemacht (außer die Box besteht aus glattem Beton oder es wurde wider besserem Wissen ein absolut unverträgliches Pferd neben deines gestellt).

Was mich interessieren würde: wie willst du in einer Box Schleifspuren erkennen können?