Patientenakte anfordern...?

2 Antworten

Im Bezug auf § 10 Abs. 2 Boäk hat der behandelnde Arzt dem Patienten auf dessen Verlangen in die ihn betreffenden Krankenakte Einsicht zu gewähren bzw. Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten auszuhändigen. Jedoch nicht inbegriffen sind diejenigen Teile der Akte, welche die subjektiven Eindrücke und/oder Wahrnehmungen des behandelnden Arztes beinhalten.

Geh am besten selber dorthin oder Ruf an.

Dein neuer Arzt kann doch die Unterlagen anfordern?