Darf Arzt Portraitfotos seiner Patienten für elektronische Akte machen?

4 Antworten

Die verschiedenen Praxisverwaltungsprogramme sehen tatsächlich die Einbindung eines Potraitfotos des Patienten vor. Die wenigsten Ärzte dürften diese Funktion aber tatsächlich nutzen, da der Verwaltungsaufwand enorm groß ist. Mit der Ecard hat das übrigens nichts zu tun. Die Voraussetzung, solche Fotos zu machen und abzuspreichern ist natürlich immer das Einverständnis des Patienten.

Wenn dein Arzt übrigens der einzige Hausarzt für 6000 Menschen sein sollte, hat er enorm viel zu tun, und sicher wird er nicht alle seine Patienten namentlich kennen.

Wenn der Arzt irgendwelche Fotos machen will, braucht er dazu explizit die Zustimmung. Außerdem muss er schriftlich darlegen, wofür er die Fotos braucht. Auf Wunsch des Fotografierten muss er besondere Merkmale unkenntlich machen (z.B. schwarzer Balken vor den Augen).

Ich bin der Auffassung, dass derartige Fotos nichts mit seiner medizinischen Arbeit zu tun haben. Bislang hat die Patientenverwaltung auch ohne Fotos funktioniert. Es ist nicht auszuschließen, dass in irgendweiner Weise Missbrauch damit betrieben wird.

Vielleicht mailst Du mal an den Bundesdatenschutzbeauftragten. Die Adresse ist

Husarenstraße 30 in 53117 Bonn

Tel: +49 (228) 9977990

E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

Und ich würde grundsätzlich eine Erlaubnis für solche Fotos verweigern (Recht auf das eigene Bild).

Naja, klingt ja erstmal ganz praktisch um die ganzen Patienten auseinanderzuhalten...bin aber ziemlich sicher das er vorher fragt bevor er die Fotos macht ...pflicht ist das aber nicht, heisst du musst dich nicht fotografieren lassen...

Mit der Gesundheitskarte hat das nichts zu tun. Dafür bittet die Krankenkasse selbst um ein Foto. Warum er das macht, weiß ich nicht. Er wird es selbst bestimmt wissen. Aber vielleicht wird er auf Anfrage auch nichts dazu sagen. Notwendig erscheint mir das nicht.