Krankenkasse zahlt Ausland kosten von Türkei Krankenhaus nicht zurück?

8 Antworten

Wir haben mehrmals mit der Sbk in der Türkei gesprochen und uns wurde versichert das die Rechnung reicht wir habe sie dort auch in English verfassen lassen extra. Und nein wir haben nicht so eine Versicherung das unser erster Familien Urlaub war in ein anderes Land. Ich habe mehrmals heute und persönlich mit der Sbk diskutiert wie es weiter geht doch deren Aussage sie können nichts machen. Kann ich das per Anwalt machen

Grundsätzlich versorgt man sich vor der Reise mit dem Auslandskrankenschein seiner Krankenkasse, auch und gerade, wenn es um Urlaub mit Kindern geht.

Diesen tauscht man in der Türkei an bestimmten Stellen gegen einen Behandlungsschein ein. In dem geschilderten Notfall blieb dafür keine Zeit, dann hätte die Klinik den Schein angenommen und sich gekümmert.Leider sind viele Kliniken in der Türkei nicht staatlich, sondern privat. Hier hängt es von der Krankenkasse ab, ob sie eine Erstattung vornimmt.

Allerdings sicher nicht in der verauslagten Höhe, auch die Türkei hat mittlerweile erkannt, dass man von deutschen Touristen gutes Geld nehmen kann.

Aber zurück zum Thema: wenn die SBK eine Erstattung prüfen will, dann wendet sie sich an die deutsche Stellen für Auslandsabkommen unter Weitergabe der Krankenhausrechnung. Diese geht dann an die türkische Krankenversicherung, diese prüft und bestätigt, was in der Türkei von der türkischen Krankenversicherung gezahlt worden wäre. Der ganze Schriftverkehr geht retour und dann kann die SBK euch den Betrag erstatten, den sie quasi auf "Abrechnungsschein" übernommen hätte, wenn die Klinik diesen angenommen hätte. Das Ganze kann Monate dauern, da sind die ausländischen Kollegen entspannt...

Sicher meint die SBK mit dem Arzt eher die türkische Krankenversicherung. in der Regel werden Rechnungen bis 200,-- Euro ohne Probleme erstattet (deutsche Sätze natürlich), darüber hinaus sind die Kassen verpflichtet, wie oben zu verfahren. das gilt fürs Krankenhaus aber auch für ambulante Behandlung.


Finde ich schade das jeder da her redet man hätte doch oder haben sie nicht. Wie gesagt das war unser erster Urlaub wir wurden weder im Reisebüro noch so informiert von Freunden oder Familie das es sowas gibt.  

Uns wurde aber drei mal zugesichert das der Betrag erstattet wird und auf der Seite der Sbk steht es auch. Es hieß der Betrag wird mit den deutschen Sätzen zurück erstattet. In dem Fall wo ich mehr mal telefoniert habe oder persönlich hin bin wurde jedes Mal gesagt der türkische Träger antwortet nicht komisch nur weil ich den Widerspruch eingelegt habe das ich einen Teil wieder bekommen habe. 

Naja ist ja jetzt seit 6 Wochen endlich mal geklärt man muss hart bleiben und nicht nachlassen. Viel schildern und diskutieren klar die machen auch nur ihren Job aber wir sind abhängig von den Geld und 1200 Euro sind viel für uns.

Guten abend 

Liebe Helfer ich habe Widerspruch eigelegt mit der Begründung das mir 3 mal versichert wurde das der Betrag nach abgeben der Rechnung und den Arzt Bericht erstattet wird. Ich habe auch auf der Sbk Seite das gelesen das der Betrag erstattet wird.

Und siehe da nach dem Widerspruch am Freitag siehe da jetzt ist ein Teil von Geld wieder da. 

Ich werde auch eure Tipps zu Herzen nehmen und eine Reiseversicherung machen 

Sbk Seite  - (Kosten, Krankenkasse)

habt ihr denn keine Auslandsreisekrankenversicherung? die würde so gut wie alles erstatten.

die Erstattung der deutschen Krankenkassen fällt bei Auslandrechnung immer mau bzw. gleich Null aus, weil die Ärzte im Ausland privat in Rechnung stellen. d.h. du wirst dort so behandelt wie ein Privatpatient. und diese Preise liegen weit über dem, was in Deutschland gezahlt werden würde. in Deutschland erhalten Ärzte und Krankenhäuser eine (Kopf-)Pauschale für Behandlungen. und die betragen nur einen Bruchteil dessen, was du im Ausland bezahlt hast.

wenn du Glück hast, dann bekommst du vielleicht 100 Euro zurück. alles andere bleibt an euch hängen.

das Problem mit den Rechnungen ist oftmals, dass sie in der Landessprache des Auslands ausgestellt sind. damit können Kassen nicht "arbeiten". sie benötigen dazu spezielle Ausfertigungen. manchmal dauert es Monate, bis jemand im Ausland sich mal bemüht die Anfrage aus Deutschland zu bearbeiten.

wenn ihr eine Kreditkarte habt, dann schaut mal dort nach den AGBs. oftmals ist bei Kreditkarten eine solche Auslandsreisekrankenversicherung mit inbegriffen.

Mich persönlich wundert die Aussage von der SBK, dass ihr überhaupt Geld zurückbekommt.

Habt ihr vielleicht eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen? Die würden die Kosten sofort ohne viel Tamtam übernehmen.