Muss die Polizei zum Ermittels des Alkoholgehates (Promille) immer eine Blutentnahme machen?

12 Antworten

Wenn der Atemtest zu viel Alkohol feststellt, wird eine Blutprobe angeordnet, denn nur diese akzeptiert das Gericht als Beweis, die Atemtest sind doch zu ungenau, besonders wenn sie an der erlaubte Promille-Grenze liegen.

Kaen010  12.05.2014, 09:39

Die Atemtest geräte sind inzwischen sehr sehr genau, sodass man ohne Probleme auf einen Atemtest verzichten könnte.

ginatilan  12.05.2014, 15:58
@Kaen010
Die Atemtest geräte sind inzwischen sehr sehr genau, sodass man ohne Probleme auf einen Atemtest verzichten könnte.

wie? was?:-)

ginatilan  12.05.2014, 15:57

Jewi

siehe meine Antwort

Es geht darum auch später einen Beweis zu haben dein Atem wird ja nicht Wochenlang wenn es zu einem verfahren kommt nach Alk stinken.

Tillmann1  12.05.2014, 08:39

Das Blut auch nicht...

Der durch Pusten ermittelte Wert ist nicht gerichtstauglich. Verurteilt werden auf Grund dieses Wertes allein kann man nicht.

ginatilan  12.05.2014, 15:54
Der durch Pusten ermittelte Wert ist nicht gerichtstauglich

bis 1,1‰ reicht der Pustewert

Hallo Maxine

bis 1,1‰ ist der Dräger Alcotest 7110 Evidential gerichtlich verwertbar, so sieht der aus:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/AlkTestGeraete02.php

er steht auf jeder Polizeiwache.

alles über 1,1‰ muss mit eine Blutalkoholkontrolle nachgewiesen werden damit sie gerichtlich verwertbar ist

Kaen010  13.05.2014, 12:23

Das stimmt aber nicht auch unter 1.1 Promille wird ein Bluttest gemacht, einfach weil man immer behaupten kann das falsch gemessen wurde und damit das testergebniss wertlos ist.

ginatilan  13.05.2014, 12:32
@Kaen010

Kaen, du solltest lernen zu lesen.

hast du den Link überhaupt ganz gelesen?

Dieses Gerät ist gerichtsverwertbar, egal ob du es verstehst oder nicht.

Kaen010  13.05.2014, 13:04
@ginatilan

Ja es ist gerichtsverwertbar, aber nur solange keine Fehler beim messen gemacht wurden. Es ist quasi nicht zu beweisen das man keine fehler gemacht hat, daher werden außer pusten auch eine Blutprobe genommen.

Ob du es einsiehst oder nicht.

ginatilan  13.05.2014, 15:08
@Kaen010

Ja es ist gerichtsverwertbar

na also, warum schreibst du dann in deiner Antwort diesen Müll?

Nein es muss eine Blutentnahme gemacht werden, da nur diese vor Gericht gültigkeit hat.

tsts

, aber nur solange keine Fehler beim messen gemacht wurden.

bei einer Blutkontrolle kann die Kanüle auch vertauscht werden, und jetzt????

daher werden außer pusten auch eine Blutprobe genommen.

nö, nicht nötig bei diesem Gerät

Erkundige dich doch mal vorher wenn es dir schon richtig erklärt wird, statt erneut etwas falsches zu schreiben !

Kaen010  14.05.2014, 08:46
@ginatilan

Es ist doch vollkommen egal wenn es theoretisch so möglich ist, wenn es praktisch nie so gemacht wird. Ja ein Atemtest ist verwertbar, wenn der Zeuge vor Gericht sagt das der Polizist alles richtig gemacht hat, dann wäre er allerdings schön blöd. Denn wenn keine Blutprobe genommen wird und man sich nur auf den Atemtest verlässt, hat man nur 1 beweismittel wenn dies dann für ungültig erklärt wird, wird man freigesprochen.

"bei einer Blutkontrolle kann die Kanüle auch vertauscht werden, und jetzt????"

Dies kann man vor Gericht sagen in diesem Fall wird ein erneuter test gemacht ob die probe die untersucht wurde auch zu dir gehört.

Ich weiß nicht wieso du nicht verstehst das ein Atemtestgerät vor Gericht nutzlos ist, ganz einfach weil man es mit einem einfach "ich glaube er hat es falsch gemacht" für ungültig erklären kann.

ginatilan  14.05.2014, 16:12
@Kaen010
wenn es praktisch nie so gemacht wird.

das wird bei Fahrten unter 1,1‰ tagtäglich so gemacht.

überlege doch einmal, wenn es so ist wie du vermutest warum wird dann dieses teure Gerät extra angeschafft?

dann nimmt man von jedem Fahrer eben eine Blutprobe, ist doch billiger als so ein teures Gerät in jede Polizeiwache in Deutschland zu kaufen, oder?

ganz einfach weil man es mit einem einfach "ich glaube er hat es falsch gemacht" für ungültig erklären kann.

wenn du das sagst, lacht dich der Richter aus.

wenn du den Link gelesen hättest, hättest du gesehen, dass am Ende ein Protokoll ausgedruckt wird, da würde jeder Fehler, der bei der Messung gemacht wurde, schriftlich festgehalten.

somit ist jedes Ergebniss, das von dem Gerät gemacht wurde gerichtlich verwertbar

Für die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 24a Abs. 1 StVG genügt die Angabe des konkret verwendeten Gerätetyps und des gewonnenen Messergebnisses im Urteil.

jetzt solltest es auch du verstehen

Du kannst das Ergebnis des Pustens anfechten. Dann muss ein Bluttest gemacht werden. Da es in schwerwiegenden Fällen eigtl. fast immer vor Gericht landet muss auch da ein Bluttest her, weil das Pusten eben doch als nicht so präzise gilt.