Polizeikontrolle, 2x Blutentnahme, 2x negativ

9 Antworten

Hattest du den Schnelltests widersprochen? Ein Test hätte schnell belegt, dass du nicht unter Drogen stehst. Die hier oft gepostete Meinung " Ich lehne jede Zusammenarbeit ab" führt halt häufig zur Blut/Urinprone.

Hallo carnivore01,

das die beiden vergangen Blutentnahmen klar gezeigt haben, dass Du keine beim Führen von Fahrzeugen verbotenen Substanzen im Blut gehabt hast, bedeutet ja nicht, dass die Blutentnahme und alle damit verbundenen Maßnahmen rechtswidrig waren.

Aus den verschiedensten Gründen wie zum Beispiel (und das ist nur ein kleiner Teil an Gründen, es gibt noch viel mehr):

  • auffälliges Fahrverhalten
  • verwaschene Stimme
  • Koordinationsprobleme beim gehen
  • auffällige Pupillenreaktionen
  • auffälliges Verhalten
  • usw. usw. usw.

lagen wahrscheinlich Anhaltspunkte für eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage vor:


§ 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.


Liegt also der begründete Straftatverdacht nach § 316 StGB vor, darf die Blutentnahme unter Beachtung des folgenden Paragraphen durchgeführt werden.


§ 81a StPO - (Körperliche Untersuchung des Beschuldigten, Blutprobe)

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.


Ich sehe hier keine großen Chancen gegen die bereits durchgeführten, noch gegen evtl. bevorstehende Polizeikontrollen anzugehen.

Liegen bei der nächsten Kontrolle wieder Anhaltspunkte für eine Straftat nach § 316 StGB vor, so darf auch wenn schon zwei Kontrollen negativ ausgefallen sind auch ein weiteres Mal eine Blutentnahme unter der Voraussetzungen des § 81a StPO durchgeführt werden.

Im übrigen haben die Polizeibeamten auch gar keinen Grund eine nicht nur zeitintensive, sondern auch kostenintensive Blutentnahme durchzuführen, wenn zu erwarten währe, dass Du keine verbotenen Substanzen im Blut hättest.

Nur weil man zum typischen Klientel gehört, langt das jedenfalls allenfalls nur für das Anhalten Deines Fahrzeuges und Kontrolle Deiner Person, aber ohne weitere Hinweise da drauf, dass Du Drogen oder Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hast, wird sicherlich keine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt.


Was Deine Frage angeht:

•Darf ich während des Prozederes von der ersten "Polizei Anhalten"-LED bis zum Verlassen der Dienststelle arbeiten? Ich hauptverantwortlich für einen geschäftskritischen Bereich eines Unternehmens, u.U. entsteht ein Schaden von 250.000€ wenn ich im Bereitsschaftsfall auch nur 20 Minuten nicht reagieren kann.>

Es kommt ganz da drauf an, was Du unter arbeiten verstehst.

Solange die Arbeiten nicht die polizeiliche Maßnahme behindern UND auch nicht die Sicherheit der eingesetzten Beamten gefährdest, darfst Du auch weiter arbeiten.

Behinderungen der polizeiliche Maßnahme sind aber schon, wenn Du den Aufforderungen zu bestimmten Handlungen nicht nach kommst. Gefährdung liegt schon vor, wenn Du Geräte oder Werkzeuge in die Hand nimmst, mit denen Du die Beamten verletzten könntest.

Vor je weniger man mit der Polizei kooperiert, je länger zieht sich so eine polizeiliche Maßnahme hin.

Wenn Du natürlich der Meinung bist, dass die Maßnahme nur reine Schikane ist, kannst Du Dir auch einen Rechtsanwalt suchen und mit der Vertretung Deiner Interessen beauftragen.

Allerdings solltest Du dann auch beweisen können, dass die Maßnahmen nur Schikane sind.

Zu sagen die Gründe die zur Anordnung der Blutentnahme führten sind gelogen kann man zwar, aber wie willst Du das beweisen?

Schöne Grüße
TheGrow

Ich rate dir geh zu einem Anwalt der kann dir sicher mehr weiterhelfen :)

da ich seit circa 4 Jahren mit Drogen nichts am Hut habe

Na, herzlichen Glückwunsch!

Nur weil ich Musik mache und deswegen Gitarren im Auto habe werde ich als Drogenkonsument abgestempelt

Wohl kaum... da werden andere Anhaltspunkte für Drogenkonsum vorliegen.

bei beiden Blutentnahmen wurde anschließend meine Autoschlüssel konfisziert. Ist das rechtens?

Ja. Das ist eine Sicherstellung/Beschlagnahme zur Verhinderung der Weiterfahrt nach dem Gefahrenabwehrrecht (Polizeigesetz) deines Bundeslands.

sollte ich in so einer Situation eine Dienstreise absagen, hat mein Chef Recht auf Schadensersatz?

Nein. Außer man kann den Polizisten Fehler bei der Bewertung des Drogenverdachts vorwerfen. Wenn sie z.B. die Blutentnahme anordnen obwohl der "Pinkeltest" negativ war. Gegen dich wird ja bei Anordnung der BE ein Owi- (§24a StVG) oder Strafverfahren (§ 315c oder § 316 StGb) eingeleitet. Sofern das zu Recht geschehen ist hast du kein Anrecht auf Schadenersatz. Das Ergebnis zählt dabei nicht! Es ist nur wichtig ob der Weg dorthin rechtens war!

Darf ich während des Prozederes von der ersten "Polizei Anhalten"-LED bis zum Verlassen der Dienststelle arbeiten?

Was meinst du mit arbeiten? Du bist in einer polizeilichen Maßnahme. Das hast du zunächst mal zu dulden. Inwieweit man dich zwischendurch telefonieren lässt hängt von der individuellen Situation ab und davon ob die Maßnahme dadurch gestört wird...

Und das nur weil ein Streifenpolizist nicht zwischen einem Übermüdeten und einem Drogenkonsumenten unterscheiden kann?

Deshalb werden die ja regelmäßig geschult. Und mit einem negativen Schnelltest ist der Vorwurf vor Ort ja auch schnell aus der Welt geräumt.

Das ist juristisch gesehen 2x Körperverletzung und 2x Anzeigbar bei der Staatsanwaltschft inkl Schmerzensgeld :D

Eine Blutentnahme ohne Ausreichende Beweise darf nicht durchgeführt werden wenn der Betroffene ausdrücklich versichert er habe nichts genommen.Zudem muss vor jeder Entnahme egal ob oder ob keine beweise vorliegen eine Richterliche Verfügung vorliegen. ( Einzelfallentscheidung) Sprich der Richter in Bereitschaft muss nachts rausgeklingelt werden :D Wird dies Trotzdem gemacht kann der betroffene Körpervertzung anzeigen inkl Schmerzensgeldforderung.

Gerichtsurteile dazu existieren inkl der Höhe der Forderungen. Formalität für einen guten Juisten und ca 7500€ für jede Blutentnahme :D

Schwachsinn!!

@j3n5j3n53nj3n5j3n53n

Das ist juristisch gesehen 2x Körperverletzung und 2x Anzeigbar bei der Staatsanwaltschft inkl Schmerzensgeld

Ach ja? Wie willst Du das denn beurteilen, ohne die Details zu kennen, auf Grundlage welcher die Polizeibeamten bzw. die Staatsanwaltschaft oder der Richter die Blutentnahme angeordnet haben?

Eine Blutentnahme ohne Ausreichende Beweise darf nicht durchgeführt werden wenn der Betroffene ausdrücklich versichert er habe nichts genommen.

Beweise sind für die Durchführung der Blutentnahme nicht erforderlich. Was der Betroffene "ausdrücklich versichert" spielt keine Rolle. Nur die wenigsten geben zu, Drogen konsumiert zu haben ...

Zudem muss vor jeder Entnahme egal ob oder ob keine beweise vorliegen eine Richterliche Verfügung vorliegen. ( Einzelfallentscheidung) Sprich der Richter in Bereitschaft muss nachts rausgeklingelt werden

Falsch. Gem. §81a StPO muss die Maßnahme nicht zwingend von einem Richter angeordnet werden, sondern kann u.U. auch von der Staatsanwaltschaft oder den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (=Polizei) angeordnet werden.

Einen richterlichen Bereitschaftsdienst gibt es nicht überall, d.h. evtl. kann man nachts gar keinen Richter "rausklingeln" ...