Muss die Frauenärztin da Lügen?

9 Antworten

Dazu kann ich dir zwei gute Links geben:

Für Ärzte umfasst diese alle Angaben zu Untersuchungen und Behandlungen - auch, ob überhaupt ein Behandlungsverhältnis besteht.
Bei Jugendlichen sind das Alter und die Einsichtsfähigkeit entscheidend, ob Eltern eingeweiht werden müssen oder dürfen.
Bei einer Schwangerschaft würde ich anzweifeln, ob man das den Eltern verschweigen sollte (moralisch/erzieherisch gesehen) und dürfte.
Bei z.B. der Pille sollte aber die Einsichtsfähigkeit eigentlich gegeben sein.

Gesetzlich ist Geschlechtsverkehr ab 14 Jahren erlaubt und dessen Feststellung durch einen Arzt fällt daher meiner Auffassung nach dann auch unter die Verschwiegenheitspflicht.

Davon abgesehen hängt die körperliche Jungfräulichkeit gar nicht zwangsläufig von der sexuellen ab.
Das Jungfernhäutchen kann auch durch andere Umstände als Sex einreißen.
Welche das genau sind ist wohl umstritten - ich denke auch durch viel Bewegung beim Reiten oder anderem Sport ist das nicht unmöglich.

Wenn nun Eltern den Frauenarzt explizit anweisen, die Jungfräulichkeit zu untersuchen müsste dieser also entweder nach der Untersuchung doch schweigen oder die Auskunft von Vornherein ablehnen.

Zur Info: das ist alles meine Meinung/Auffassung nach dem, was ich gelesen habe. Natürlich ist das keine Rechtsberatung.

Die Ärztin wird so einen Auftrag/Untersuchung verweigert, bzw. den Grund wissen wollen. Sollte die Tochter irgendwie (körperlich oder seelisch) gefährdet sein, wird sie die Untersuchung machen und es der Mutter sagen. Hängt auch vom Alter der Tochter ab.

Deathnights 
Fragesteller
 16.09.2013, 22:14

Ehm noch minderjährig.

FlyingCarpet  16.09.2013, 22:48
@Deathnights

Dann muss man es halt testen, was sie sagt.

Ich glaube sie meint, ob die Frauenärztin dann lügen darf ..

Also, der Frauenarzt hat Schweigepflicht. Aber darf er die Mutter dann auch LÜGEN ist hier gefragt und sagen das sie noch Jungfrau ist obwohl dies nicht der Wahrheit entspricht.

(würde mich auch interessieren)

:-)

Sie muss nicht lügen. Es reicht, wenn sie sich auf ihre ärztliche Schweigepflicht beruft.

Ist die Tochter denn schon volljährig?

Wenn die Tochter nicht will, dass ihre Mutter das erfährt, dann darf die Frauenärztin ncihts sagen. Hat die Tochter eine Geschlechtskrankheit, die sexuell übertragbar ist, dann sieht das anders aus, vorausgesetzt, sie ist minderjährig. Ansonsten erfährt die Mutter nichts.