Meine Oma muss ins Pflegeheim. Wer zahlt wenn sie es nicht kann.Sie hat eine Schw.tochter+2Enkel
Nach einem Krankenhausaufenthalt muß meine Oma jetzt in ein Pflegeheim. Pflegestufe ist noch nicht durch. Sie kommt erst einmal für 4 Wochen dort hin, aber es wird wohl doch auf Dauer sein - evtl. rappelt sie sich wieder auf und es wird ein Altenheim daraus. Wer zahlt das? Sie hat eine Schwiegertochter und 2 verheiratete Enkel. Wenn wir als Enkel zahlen müssen, werden die Gehälter der Ehepartner mit berechnet?
6 Antworten
Hallo, Gregorianer hat vollkommen recht. Es müssen nur Verwandte ersten Grades für den Unterhalt des Pflegeheims aufkommen. Aber auch nur, wenn eine gewisse Gehaltsgrenze überschritten wird. Ansonsten muss das Sozialamt einspringen.
Hier noch ein Link mit nützlichen Tipps:
http://www.alten-pflegeheim.org/pflegekosten/kosten-im-pflegefall.html
Unterhaltspflichtig sind nur die Kinder, nicht Enkel. Wahrscheinlich wird für die Heimkosten die Allgemeinheit aufkommen, Pflegekasse und Sozialbehörde.
Das ersparte Geld kann die Oma natürlich zur Deckuing der Wohnungsauflösung verwenden. Es ist ratsam, alle Konten wirklich zu nutzen, da die Heimkosten sonst ruckzuck alles verfressen.
Deine Oma sollte euch dazu eine klare, begrenzte Vollmacht geben. Sie kann auch Daueraufträge einrichten.
wenn sie eine Schwiegertochter hat, hat sie dochwol auch einen Sohn? der wäre schon verpflichtet zu zahlen, Enkel glaube ich nicht und angeheiratete partner auch nicht. Aber ganz genau weiß ich es auch nicht
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Nein, sie hat keinen Enkel mehr, da mein Vater leider verstorben ist.
Unsinn, entschuldige. Nein, sie hat keinen Sohn mehr, da mein Vater leider verstorben ist.
Es müssen nur die Verwandten 1. Grades für den Heimaufenthalt aufkommen. Also die Kinder. Schwiegertochter und Enkel sind außen vor.
Allerdings muss das Einkommen und das Vermögen deiner Oma eingesetzt werden. Auch Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre werden berücksichtigt. Sollte beispielsweise eine Immobilie überschrieben worden sein, könnte es zu Forderungen kommen.
So etwas habe ich auch schon gehört, aber kann man das irgendwo nachlesen? Meine Oma hat eine kleine Rente von ca. 800 € und etwas über 3000 € mühsam erspart. Verschenkt hat sie nichts. Sie hat halt nicht viel. Können wir die 3000 € für die 3 Mieten die wir auf jeden Fall noch bezahlen müssen, nehmen?
Wie schon von anderen gesagt, könnt ihr die Miete aus dem Vermögen der Oma bezahlen. Um ran zu kommen ist eine Vollmacht sinnvoll.
Wichtig ist jetzt der schnelle Kontakt zum Sozialamt. Was die Sachbearbeiterin gesagt hat ist kompletter Unsinn. Das Schonvermögen deiner Großmutter liegt bei 2000,- €. Das bedeutet, wenn die Miete bezahlt ist hat sie einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe.
Hier noch ein Link von mir:
http://www.pflege-deutschland.de/pflege-ratgeber/sozialhilfe-grundsicherung.html
Nein.
Weder die Schwiegertochter noch die Ehepartner der Enkel sind unterhaltspflichtig.
Hallo Virginia47, heißt das das die Enkel zahlen müssen?
Nein. Ich habe mich geirrt: Nur Kinder sind unterhaltspflichtig.
Siehe hier:
http://www.rechtspraxis.de/sozialunterhalt.htm
Jedoch muss zuerst das Vermögen der Großmutter aufgebraucht werden. Wie Gregorianer sagte.
Die überfällige Miete muss selbstverständlich davon bestritten werden. Das sind ja "Schulden" Deiner Oma.
Toller Link. Vielen vielen Dank! Das war sehr hilfreich.
Dürfen wie denn das Geld vom Konto abheben, damit wir damit die Miete zahlen können?