Muß vorzeitig überschriebenes Haus bei Pflegefall zurückgegeben werden um Pflegeheim zu bezahlen?
Eltern haben vor 3 Jahren das Haus überschrieben. Nun ist die Mutter Pflegefall und muß höchstwahrscheinlich nach Krankenhausaufenthalt in Pflegeheim. Der Vater selbst 79 Jahre kann die Pflege nicht übernehmen, hat auch schon Pflegestufe II. Müssen Sohn und Schwiegertochter das Haus zurückgeben?
5 Antworten
denke nicht
Zurückgeben vermutlich nicht, aber zahlen.
Wenn die die Rente zzgl. Leistungen aus der Pflegeversicherung für die Heimkosten nicht ausreicht, springt zunächst einmal das Sozielamt ein. Dieses wendet sich dann mit einem Fragebogen (Offenlegung der finanziellen Verhältnisse) an die Kinder. Die müssen dann im Rahmen ihrer finanziellen Mittel sich an den Kosten beteiligen.
Was die Überschreibung des Hauses betrifft, so gibt es hier eine 10-Jahres-Frist. Wenn die Überschreibung länger als 10 Jahre zurück liegt, kann das Sozialamt in keinem Fall Ansprüche daraus stellen. Was unter 10 Jahre liegt, wird das Sozialamt wohl immer versuchen, an die "Finanzen" zu kommen. Und wenn Ihr Euch entsprechend mit einem monatlichen Betrag beteiligen müßt ...
Wenn Notbedarf ist, kann so eine Schenkung zehn Jahre lang zurückgefordert werden. Da ist zu überlegen, dass man den Notbedarf verhindert, indem man das, was deine Mutter für das Pflegeheim bezahlen muss, mitfinanziert. Sie bekommt ja Pflegegeld und Rente, so dass ihr einfach mal durchrechnen müsst, wieviel ihr drauflegen müsstet.
Wenn ihr selbst drin wohnt nicht. wenn das sozialamt zahlt, werdet ihr aber zur zahlung der kosten herangezogen, bzw geprüft, ob ihr zahlen könnt