Krankenhausaufenthalt- müßen Pflegeheimkosten trotzdem bezahlt werden?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In der Regel ist das so, dass 65% des Heimentgeltes gezahlt werden müssen, als so genanntes Freihaltegeld.

Eigentlich müsste es möglich sein, nur die reinen Mietkosten für diese Zeit zu zahlen, da sie ja keine Pflegeleistungen und Essen in Anspruch nimmt.

Um die Miete und evtl. eine Grundpauschale wird sie aber wohl nicht herum kommen, da der Platz ja frei gehalten werden muss...

klar, ich muss ja meine Miete auch trotzdem zahlen

*Das Heimgesetz sieht vor, dass 25 % von Pflegesatz und Unterkunft und Verpflegung Ihnen erlassen werden , dies geschieht in der Regel mit einer Nachberechnung. Die Investionskosten werden Ihnen voll in Rechnung gestellt. Das ist für die Bereitstellung des Pflegezimmers. Da stimmt die Antwort "die Miete muß ich auch bezahlten", wenn es Ihnen zu teuer ist, und Sie keine lange Wartezeiten auf einen neuen Pflegeplatz haben können Sie den Heimvertrag kündigen, Kündigungszeit ist 1 Monat.