meine krankenkasse hat eine kostenrückerstattung auf ein falsches konto überwiesen wie bekomme ich j

7 Antworten

Die Frage ist, wen hier ein Verschulden trifft. Wenn der KK die korrekte Kontoverbindung nicht bekannt war (etwa infolge Bankwechsels o.ä.), dann liegt es am Antragsteller, über seine Bank und ein entsprechendes Auskunftsverfahren den tatsächlichen Empfänger zu identifizieren sowie selbigen zur Erstattung aufzufordern (notfalls auf dem Klageweg).

Hat die KK jedoch aufgrund eines internen Fehlers eine falsche Kontoverbindung genutzt, dann muss sie dem Empfänger die Erstattung unverzüglich auf das vom Empfänger genannte Konto neu anweisen, und parallel dazu die Rückzahlung der Fehlüberweisung betreiben.

Danke das werde ich machen

liegt es am Antragsteller, über seine Bank und ein entsprechendes Auskunftsverfahren den tatsächlichen Empfänger zu identifizieren sowie selbigen zur Erstattung aufzufordern

Nein ... Geld zurückfordern usw. kann nur der Überweisende. Bei der Schuldfrage geht es lediglich darum, wer die Kosten für den Aufwand zu tragen hat.

@Ifm001

Tja, das wäre schön, wenn das so einfach wäre. Tatsächlich rührt die Behörde (und hier subsummiere ich auch die KK) keinen Finger, wenn das Geld auf ein vom Mitglied falsch benanntes Konto überwiesen wurde. Stattdessen erhält man die Kontonummer, auf die das Geld überwiesen wurde, und kann dann über die eigene Bank eine Identifizierung beantragen. Abgesehen davon, dass das Monate dauert, ist auch nicht gesagt, dass man das Geld je zurückerhält. Ähnlich verhält es sich z.B. bei Steuererstattungen bei getrennten Ehepartnern mit gemeinschaftlicher Veranlagung, wenn bei der Einreichung nicht explizit die Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO beantragt wurde. Denn auch dann überweist das FA den kompletten Betrag an das ihm bekannte Konto, und der jeweils andere getrennt Lebende kann auf dem Weg der Zivilklage sein Geld einzufordern versuchen.

Wenn diese falsche Überweisung nicht auf dich zurückzuführen ist,weil du eine falsche Bankverbindung angegeben hast,dann ist das nicht dein Problem,du kannst auf die Zahlung von der KK - bestehen,da müssen sie sich selber darum kümmern,wie sie dann an ihr Geld kommen!

Kläre das am besten mit deiner Krankenkasse, die können über ihre Bank das Geld zurückbuchen lassen......

wenn es überwiesen wurde kann man den wempfänger höflich auffordern es zurückzuüberweisen. einfach zurückbuchen kann man das nicht.

dazu braucht man das einverständnis des kontoinhabers.

Nein. Das Rückbuchen einer ÜW ist nicht möglich ohne Interaktion des Kontoinhabers des Zielkontos.

Reklamierte bei der Krankenkasse. Sollte die Ursache bei dir zu suchen sein, so rechne damit, dass die Kosten dafür auf deine Kappe gehen.

Das ist dann das Problem der Krankenkasse. Außer du hast falsche oder unlesbare Daten herausgegeben